Langrová Gabriela
NOTARIAT HÖFE
EINSTELLUNG DES KONKURSVERFAHRENS
Mit Verfügung vom 8. Juni 2026 hat der Einzelrichter des Bezirkes Höfe über den Nachlass der
Langrová Gabriela, geboren 6. Mai 1976, wohnhaft gewesen Pfäffikonerstrasse 9, 8834 Schindellegi, gest. 9. April 2026, die konkursamtliche Liquidation angeordnet, das Verfahren aber mit Verfügung vom 14. August 2026 mangels Aktiven wieder eingestellt. Sofern nicht ein Gläubiger (oder mehrere) innert 20 Tagen seit der Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 20. August 2026 die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich gleichzeitig zur Übernahme des durch die Konkursmasse nicht gedeckten Teils der Kosten verpflichtet und daran einen vorläufigen Barvorschuss von Fr. 6000.– leistet, gilt das Verfahren als rechtskräftig geschlossen.
Die Erben können, wenn die obige Vorschussleistung nicht erfolgt, die Abtretung der zum Nachlass gehörenden Aktiven an die Erbengemeinschaft oder an einzelne Erben verlangen, wenn sie sich bereit erklären, die persönliche Schuldpflicht für die Pfandforderungen und die nicht gedeckten Liquidationskosten zu übernehmen. Macht keiner der Erben von diesem Recht Gebrauch, so können es die Gläubiger und nach ihnen Dritte, die ein Interesse geltend machen, ausüben.
Jeder Pfandgläubiger kann innert der gleichen Frist gemäss Art. 230a Abs. 2 SchKG beim Konkursamt schriftlich die Verwertung seiner Pfänder verlangen, sofern er sich zur Übernahme des nicht gedeckten Teils der Liquidationskosten verpflichtet und daran einen vorläufigen Barvorschuss leistet.
Personen, welche das Eigentum an Gegenständen im Besitz der Verstorbenen beanspruchen, werden aufgefordert, innert gleicher Frist ihren Eigentumsanspruch beim Konkursamt anzumelden und die entsprechenden Beweismittel vorzulegen. Ein Entscheid darüber würde allenfalls abhängig vom Verfahrensverlauf erfolgen.
KONKURSAMT HÖFE
Rebhaldenstrasse 15
8807 Freienbach
