Einbürgerungen Bezirk March
Amtliche
26. Mai 2026

Einbürgerungen Bezirk March

Einbürgerungsgesuche

Gemeinden Lachen und Schübelbach

Das kantonale Bürgerrechtsgesetz (KBüG), das seit 1. Januar 2013 in Kraft ist, sieht vor, dass Einbürgerungsgesuche im Amtsblatt und in ortsüblicher Weise publiziert werden müssen: a) Gesuche Lachen

– Stéphane dos Santos Carvalho, geboren 30. April 1990, von Portugal, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt, wohnhaft 8853 Lachen, St. Gallerstrasse 45 Schübelbach

– Constantin Pojala, geboren 30. Oktober 1984, von Rumänien, Wohnsitz in der Schweiz seit 12 Jahren, wohnhaft 8863 Buttikon, Schäfliwiese 4 – Leutrim Beqiraj, geboren 20. November 1989, von Kosovo, Wohnsitz in der Schweiz seit 13 Jahren, Leonora Beqiraj, geboren 2. Oktober 1990, von Kosovo, Wohnsitz in der Schweiz seit 21 Jahren, Leuera Beqiraj, geboren 8. Juli 2017, von Kosovo, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt, Luna Beqiraj, geboren 19. Januar 2019, von Kosovo, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt, Lum Beqiraj, geboren 10. Februar 2023, von Kosovo, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt, alle wohnhaft 8854 Siebnen, Eisenburgstrasse 6c b) Einwände oder Bemerkungen

Innert 20 Tagen kann jedermann zu einem Einbürgerungsgesuch bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde bzw. Einbürgerungskommission Einwände oder Bemerkungen anbringen (§ 8 Abs. 2 KBüG, SRSZ 110.100).

Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§ 8 Abs. 3 KBüG).

Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert vom 28. Mai bis und mit 17. Juni 2026.

Donnerstag, 28. Mai 2026, Publikation Amtsblatt

Die Einbürgerungskommission von Schübelbach sowie die Einbürgerungsbehörde von Lachen