Eigenmietwert
Die Abschaffung des Eigenmietwerts ab 2029 verändert die Spielregeln für Wohneigentümer. Nicht jede Renovation wird dadurch unattraktiv. Entscheidend wird, wie sich Investitionen, Werterhalt und zukünftige Verkaufschancen verändern.
Die Diskussion um den Eigenmietwert hat die Schweizer Politik über Jahre beschäftigt. Mit der beschlossenen Abschaffung per 1. Januar 2029 scheint das Thema für viele Eigentümer abgeschlossen. Tatsächlich beginnt jedoch nun die Phase, in der die Folgen des Systemwechsels konkret werden. Denn mit dem Eigenmietwert fallen auch wichtige steuerliche Abzugsmöglichkeiten weg. Wer heute sein Dach saniert, die Heizung ersetzt oder die Gebäudehülle energetisch verbessert, kann die Kosten im Rahmen der geltenden Regeln als werterhaltenden Unterhalt steuerlich geltend machen. Nach dem Systemwechsel wird dies bei selbstgenutztem Wohneigentum grundsätzlich nicht mehr möglich sein.
Die entscheidende Frage für Eigentümer lautet deshalb nicht, ob die Reform gut oder schlecht ist. Viel wichtiger ist: Welche Auswirkungen hat sie auf den langfristigen Wert der eigenen Liegenschaft? In den Bezirken March, Höfe und Einsiedeln zählt Wohneigentum für viele Familien zum grössten Vermögenswert überhaupt. Entsprechend gross sind die finanziellen Auswirkungen jedes umfangreicheren Investitionsentscheids.
«Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist für viele Eigentümer ein guter Anlass, ihre Immobilie und die eigenen Zukunftspläne genauer zu betrachten – unabhängig davon, ob am Ende eine Sanierung, das langfristige Halten oder ein Verkauf die richtige Lösung ist.»
Nicht jede Renovation wird gleich behandelt
Bis Ende 2028 gilt weiterhin das heutige
System. Werterhaltende Arbeiten, etwa der Ersatz einer Heizung, neue Fenster, Dachsanierungen oder Massnahmen an der Gebäudehülle, können grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden.
Wertvermehrende Investitionen wie Erweiterungen oder zusätzliche Nutzflächen waren dagegen schon bisher anders zu beurteilen.
Für Eigentümer heisst das: Die Frage lautet nicht, ob man vor 2029 möglichst viel saniert, sondern welche Investitionen technisch, wirtschaftlich und marktseitig sinnvoll sind, denn nicht nur die steuerlichen Aspekte sind entscheidend. Eine energetisch schwache Gebäudehülle oder eine alte Heizung werden von Kaufinteressenten heute genauer eingepreist als früher. Wer Unterhalt nachvollziehbar dokumentiert, schafft Transparenz und reduziert Unsicherheit. Das kann bei einem späteren Verkauf wertvoller sein als eine rein kosmetische Modernisierung.
Entscheidend bleibt, welche Massnahmen die technische Qualität, Energieeffizienz und langfristige Attraktivität einer Immobilie tatsächlich verbessern. Im Falle eines Verkaufs wirken wertmehrende Investitionen sich meist positiv auf den Verkaufspreis aus, während werterhaltende Investitionen die Verkaufschancen erhöhen.
Jetzt noch die Zeit bis Ende 2028 nutzen
Der vielleicht wichtigste Aspekt der Reform wird erstaunlich selten diskutiert. Die Übergangsfrist bis Ende 2028 gibt Eigentümern die Chance, geplante Investitionen zu prüfen und die eigene Wohnsituation neu zu beurteilen. Passt das Zuhause noch zu den Wünschen und Bedürfnissen der nächsten Jahre?
Gerade bei Liegenschaften, die seit Jahrzehnten im Familienbesitz sind, stellen sich häufig grundlegende Fragen: Soll nochmals umfassend investiert werden? Soll die Liegenschaft weiterhin über einen längeren Zeitraum selbst bewohnt werden? Ist die Liegenschaft für die nächste Generation geeignet? Oder wäre ein Verkauf in den kommenden Jahren die wirtschaftlich sinnvollere Lösung?
Die Antworten fallen von Objekt zu Objekt und abhängig von der individuellen Lebenssituation unterschiedlich aus. Erfahrungsgemäss konzentrieren sich viele Eigentümer zunächst auf steuerliche Aspekte. Oft zeigt sich jedoch, dass die entscheidenden Fragen an anderer Stelle liegen: Wie entwickelt sich der Unterhaltsbedarf in den nächsten zehn Jahren? Kann beispielsweise der Garten auch künftig selbst bewirtschaftet werden oder steigen die Kosten, weil externe Unterstützung benötigt wird? Welche Investitionen schaffen tatsächlich Mehrwert? Und entspricht die Liegenschaft noch den eigenen Lebensplänen?
Eine frühzeitige Analyse schafft eine Entscheidungsgrundlage, nicht nur aus steuerlichen Gründen, sondern auch, um zu prüfen, welche Strategie langfristig am besten zu den eigenen Zielen und zur Entwicklung der Liegenschaft passt.
Zwischen Sanierung und Zukunftsentscheid: was der Eigenmietwert wirklich auslöst
Ginesta Immobilien AG
Churerstrasse 23, 8808 Pfäffikon Tel. 055 648 08 88 E-Mail: pfaeffikon@ginesta.ch www.ginesta.ch
Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts werden Investitionsentscheide rund um das Eigenheim künftig weniger von Steuern und stärker von Werterhalt, Energieeffizienz und den eigenen Zukunftsplänen geprägt.
QR-Code scannen und den umfassenden Artikel lesen. www.ginesta.ch
Christine Zeder
Leiterin Vermarktung Pfäffikon SZ Ginesta Immobilien AG
