Schweiz trägt Behandlungskosten bestimmter italienischer Patienten
Die Schweiz wird die Behandlungskosten der zwölf in der Schweiz behandelten italienischen Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana übernehmen. Der Bundesrat verzichtet auf Vorschlag Italiens auf eine Rückerstattung der Kosten durch Italien.
Wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte, sieht ein internationales Abkommen eigentlich vor, dass jedes Land grundsätzlich die Kosten für die in seinem Versicherungssystem versicherten Personen übernimmt, wenn diese in einem anderen Land behandelt worden sind.
Es handelt sich um das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Dieses lässt aber laut Bundesrat die Möglichkeit offen, dass Staaten von dieser Regelung abweichen können.
Nach mehreren Diskussionen zwischen Italien und der Schweiz habe er an seiner Sitzung vom Mittwoch beschlossen, ausnahmsweise auf die Rückerstattung dieser Behandlungskosten in Höhe von 1,5 Millionen Franken zu verzichten, schrieb der Bundesrat nun.
Bundespräsident Guy Parmelin habe die italienische Ministerratspräsidentin Giorgia Meloni dementsprechend informiert.
Nach der Brandkatastrophe vom 1. Januar 2026 von Crans-Montana wurden zwölf in Italien versicherte Opfer in der Schweiz medizinisch behandelt, bevor sie in italienische Spitäler verlegt wurden. Ein Verletzter, der in der Schweiz versichert ist, wurde hingegen in Italien behandelt.
