Kantonsgericht Luzern bestätigt Schuldspruch für Tötung in Geuensee
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Höfner Volksblatt  
4. November 2026

Kantonsgericht Luzern bestätigt Schuldspruch für Tötung in Geuensee

Das Kantonsgericht Luzern hat den Mann, der 2021 in Geuensee an einer Schlägerei einen Kontrahenten erstach, der eventualvorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen. Es anerkannte aber eine Notwehrsituation.

Der Beschuldigte habe aber mit seiner Verteidigung die Grenze zur Notwehr überschritten, erklärte das Kantonsgericht am Mittwoch an der Urteilseröffnung. Er könne wegen dieses Notwehrexzesses nicht freigesprochen werden.

Der heute 40-jährige Syrer hatte zudem zwei weitere Männer verletzt. Das Kantonsgericht verurteilte ihn wie zuvor das Kriminalgericht auch wegen versuchter Tötung. Es legte eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren und elf Monaten fest und sprach einen Landesverweis von 12 Jahren aus. Die ausgefällte Strafe ist damit etwas milder als die der ersten Instanz.

Bei dem Streit bei einer Tankstelle in Geuensee war ein 20-jähriger Albaner getötet worden. Das Kantonsgericht sprach fünf weitere Männer, die an der Schlägerei beteiligt waren, schuldig.