EU-Fahrzeuglabel soll bald Schweizer Energieetikette ablösen
Auf Schweizer Autos soll künftig eine europaweit einheitliche Etikette aufzeigen, wie energieeffizient das Fahrzeug ist. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Änderung des Energiegesetzes in die Vernehmlassung geschickt.
Das neue EU-Label werde die bisher auch in der EU national unterschiedlich geregelte Kennzeichnung ablösen, schrieb der Bundesrat in einer Mitteilung vom Mittwoch. Das EU-Label werde neu bereits vom Hersteller mit dem Fahrzeug mitgeliefert werden können. Dies werde die Abläufe für die Importeure, den Handel und für die Vollzugsbehörden vereinfachen.
Laut Bundesrat bilden beim EU-Label die CO2-Emissionen die Basis für die Einteilung der Fahrzeuge. Dies führe dazu, dass alle rein elektrischen Fahrzeuge in die Kategorie A eingeteilt würden. Heute erreichen laut Landesregierung nur besonders energieeffiziente und sparsame Elektroautos die Kategorie A, während der grösste Teil dieser Modelle in die Kategorie B fällt.
Die Schweizer Energieetikette ist seit 2003 im Gebrauch.
CO2-Zielwerte sollen angepasst werden
Ebenfalls in die Vernehmlassung gibt der Bundesrat eine Änderung des CO2-Gesetzes. Sie sieht vor, dass der CO2-Zielwert für neue leichte Nutzfahrzeuge ab 2030 von 90,6 auf 108,7 Gramm CO2 pro Kilometer angehoben wird. Die Vorgaben für Importeure wären damit weniger streng als im geltenden Recht.
Für schwere Nutzfahrzeuge ist hingegen eine Verschärfung vorgesehen. Deren CO2-Ausstoss soll ab 2030 um 45 Prozent sinken statt wie bisher vorgesehen um 30 Prozent.
Laut Bundesrat basieren die Anpassungen auf den Vorschlägen der EU-Kommission im Rahmen des sogenannten Automobilpakets. Sie könnten sich im Rahmen der EU-Beratungen noch ändern. Damit sie fristgerecht im Schweizer Recht umgesetzt werden können, hat der Bundesrat die Gesetzgebungsarbeiten schon gestartet.
Die Auswirkungen dieser Änderungen auf die CO2-Emissionen seien gering, schreibt der Bundesrat: Die Verschärfungen und Lockerungen höben sich weitgehend auf. Interessierte können sich bis zum 18. Februar zu den beiden Vorschlägen äussern.
