Parlament verlängert Rettungsschirm für Stromkonzerne nicht
Der Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen in Krisenzeiten wird nicht verlängert. Das Parlament ist am Donnerstag auf eine entsprechende Vorlage des Bundesrates nicht eingetreten.
Nach dem Nationalrat sagte auch der Ständerat Nein zum Grundsatz, das Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft zu verlängern. Die kleine Kammer folgte damit dem Vorschlag ihrer vorberatenden Kommission.
Da auch der Bundesrat an seinem Antrag – die Gültigkeit des Rettungsschirmes um fünf Jahre bis Ende 2031 zu verlängern – nicht festhielt, wurde auf eine Abstimmung verzichtet. Das Gesetz wurde bis Ende 2026 befristet und wird somit am 31. Dezember 2026 auslaufen.
Kommissionspräsident Thierry Burkart (FDP/AG) betonte, dass nicht der Bund, sondern die Unternehmen und deren Eigentümer in der Verantwortung stehen, geeignete Vorkehrungen für Krisensituationen zu treffen.
Der sogenannte Rettungsschirm war in der Herbstsession 2022 vom Parlament dringlich in Kraft gesetzt worden. Grund waren extreme Preissteigerungen an den Energiemärkten. Es bestand die Befürchtung, dass grosse Stromunternehmen ihre Sicherheitsleistungen für den Handel nicht mehr erbringen könnten, was die Stromversorgung der Schweiz gefährdet hätte. Bisher wurden noch nie Kredite des Bundes tatsächlich beansprucht.
