Der Todesfahrer vom Atzmännig-Parkplatz muss über 100 000 Fr. bezahlen
Die Unfallstelle beim Parkplatz: Das Auto landete auf dem Dach im Bach, der Beifahrer konnte sich nicht selbstständig befreien und kam ums Leben. Bild: Kantonspolizei St. Gallen
Region
Christine Schibschid  
30. September 2026

Der Todesfahrer vom Atzmännig-Parkplatz muss über 100 000 Fr. bezahlen

Er rutschte mit seinem Auto bei den Sportbahnen Atzmännig in den Goldingerbach. Sein bester Freund starb. Nun verurteilt das Kreisgericht See-Gaster den 22-Jährigen. Die Folgen werden ihn lange beschäftigen.

Er ist 22 Jahre alt, hat keinen Job und trägt eine schwere Last: Es vergehe kein Tag, an dem er nicht an den Unfall beim Atzmännig-Parkplatz denke, sagte der 22-jährige Angeklagte vergangene Woche bei der Verhandlung am Kreisgericht See-Gaster in Uznach. Nach dem Termin musste er eine Woche auf das Urteil warten. Vater des Getöteten zu spät Die Urteilsverkündung startet verspätet – der Va...