Ständerat bejaht Zuwanderungsabgabe für Arbeitskräfte aus der EU
Der Ständerat hat die Schutzklausel im Rahmen der neuen EU-Verträge mit einer Lenkungsabgabe ergänzt. Diese soll dann zum Tragen kommen, wenn die Schweiz wegen starker EU-Zuwanderung schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme feststellt.
Um die Zuwanderung aus der EU nach Inkrafttreten des neuen Vertragspakets einzuschränken, soll die Schweiz neu eigenständig Massnahmen ergreifen können, wenn sie auf ihrem Gebiet schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme feststellt. Justizminister Beat Jans bezeichnete die neu mit der EU ausgehandelte Schutzklausel als Erfolg.
Der Bundesrat muss die Aktivierung der Schutzklausel prüfen, wenn einer von vier Schwellenwerten überschritten wird. Es sind die Nettozuwanderung aus der EU, die Zahl der neuen Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die Zunahme der Arbeitslosigkeit oder die Sozialhilfequote. Wird einer dieser Werte landesweit überschritten, muss der Bundesrat handeln.
Abgabe für Unternehmen und Personen
Der Ständerat ging nun weiter. Auf Antrag seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-S) will er den Bundesrat verpflichten, jährlich zu prüfen, ob die Schutzklausel aufgerufen werden muss. Und er möchte zusätzlich eine Lenkungsabgabe einführen.
Die Mehrheit war überzeugt, dass die Zuwanderungsabgabe Anreize schafft, das inländische Arbeitskräftepotenzial zu nutzen. Eine richtig ausgestaltete Abgabe könne die Zuwanderung beschränken und gleichzeitig sicherstellen, dass primär diejenigen zuwanderten, die eine hohe Wertschöpfung generierten.
Gemäss Ständeratsbeschluss soll die Abgabe für unselbstständig Erwerbstätige bei den Unternehmen erhoben werden. Bei Familienangehörigen sollen die volljährigen nachziehenden Personen abgabepflichtig sein. Die Erträge der Abgabe sollen an die Bevölkerung verteilt werden. Die Abgabe soll auch für Drittstaatenangehörige vorgesehen werden, sobald die Schutzklausel aktiviert wurde.
Mindestansätze festgelegt
Eine solche Zuwanderungsabgabe im Rahmen der Schutzklausel stehe dem Abkommen mit der EU nicht entgegen, sagte Jans. Er gab jedoch zu bedenken, dass die Einführung aus Sicht des Bundesrats erhebliche rechtliche und bürokratische Hürden mit sich bringe. Eine Herausforderung sei auch die Festlegung der Höhe der Abgabe. Der Ständerat schlägt Mindestansätze von 2000 bis 4000 Franken vor.
Jans plädierte dafür, die Abgabe für Familienangehörige zu streichen. Ein entsprechender Antrag von Flavia Wasserfallen (SP/BE) scheiterte jedoch mit 26 zu 14 Stimmen deutlich. Zudem soll die Abgabe nach Meinung des Bundesrats einmalig und nicht wiederkehrend erfolgen. Mit den Details wird sich noch der Nationalrat befassen.
Eingeschränktes Daueraufenthaltsrecht
Der Ständerat beschloss weitere Verschärfungen des Schutzkonzepts zur Steuerung der Zuwanderung. Er definierte beispielsweise die Erwerbstätigeneigenschaft von EU-Staatsangehörigen genauer und präzisierte auch deren Verifizierung. Ausserdem soll bei der Ausübung des Rechts auf Daueraufenthalt eine eingehende Prüfung vorgenommen werden in Fällen, in denen das Risiko eines rein marginalen Nebenerwerbs besteht.
Weiter sollen die Migrationsbehörden verpflichtet werden, das Fortbestehen des Aufenthaltsrechts zu prüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte darauf schliessen lassen, dass die Aufenthaltsvoraussetzungen gemäss Freizügigkeitsabkommen nicht mehr erfüllt sind.
Auf Antrag von Esther Friedli (SVP/SG) verschärfte der Ständerat zudem die Bedingungen für den Daueraufenthalt von EU-Staatsangehörigen. Wenn Personen arbeitslos sind oder Sozialhilfe beziehen, können sie demnach kein solches Gesuch stellen. Bei ihnen beginnt die fünfjährige Frist zum Erhalt des Aufenthaltsrechts von Neuem zu laufen. Bundesrat Jans argumentierte, dass ein genereller Ausschluss vom Daueraufenthaltsrecht für Sozialhilfebezüger nicht mit der Personenfreizügigkeit vereinbar sei.
Auch im Bereich der Sicherheit sah der Ständerat Handlungsbedarf. Er beschloss, dass im Rahmen der Bewilligungs- und Meldepflicht konsequent geprüft werden muss, ob von der antragstellenden Person eine Gefahr ausgeht. Bei Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten müssen die zuständigen Behörden künftig prüfen, ob sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit darstellen.
Strafregisterauszug zwingend
Mit Stichentscheid von Ständeratspräsident Stefan Engler (Mitte/GR) beschloss die kleine Kammer zudem, dass EU-Bürgerinnen und EUâ€Bürger beim Zuzug in die Schweiz einen Strafregisterauszug vorlegen müssen. Ergibt die Überprüfung, dass die betroffene Person eine entsprechende Gefahr darstellt, kann ihr der Aufenthalt verweigert oder eingeschränkt werden. Derzeit handhaben die Kantone das unterschiedlich.
Ohne Vorlegen eines Strafregisterauszugs nehme man in Kauf, dass möglicherweise Menschen mit einer kriminellen Vergangenheit in die Schweiz einwanderten, machte Esther Friedli (SVP/SG) geltend. Die vorberatende Kommission schlug vor, dass ein Strafregisterauszug nur vorgelegt werden muss, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt. Alles andere sei gleichbedeutend mit einem Generalverdacht, sagte Tiana Angelina Moser (GLP/ZH). Bundesrat Jans betonte im Plenum, dass das Vorlegen eines Strafregisterauszugs nicht Teil des Verhandlungsmandates mit der EU gewesen sei.
