Kindesschutz-Studie zeigt: Noch besteht etwas Anpassungsbedarf
Seit dem 1. Januar 2023 teilen sich Kanton und Gemeinden die Kosten von Kindesschutzmassnahmen je zur Hälfte. Bild: zvg
Ausserschwyz
23. September 2026

Kindesschutz-Studie zeigt: Noch besteht etwas Anpassungsbedarf

Seit 2023 teilen sich Kanton und Gemeinden die Kosten von Kindesschutzmassnahmen hälftig. Eine Evaluation der Hochschule Luzern im Auftrag des Amtes für Gesundheit und Soziales zeige: «Die Regelung funktioniert.»

Der neue Kostenteiler im Kindesschutz im Kanton Schwyz gilt seit 1. Januar 2023. Zuvor war es so, dass eine von der KESB angeordnete Massnahme zu 100 Prozent durch die Wohngemeinde finanziert werden musste, wenn bei den beteiligten Personen selber die nötigen finanziellen Mittel fehlten. Ein Vorstoss aus den Reihen der Mitte-Fraktion forderte eine hälftige Aufteilung zwischen Gemeinden und Kanto...