Hörvergleich mit F-35 in Meiringen BE scheitert an Kabelfanganlage
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Höfner Volksblatt  
21. September 2026

Hörvergleich mit F-35 in Meiringen BE scheitert an Kabelfanganlage

Der geplante Hörvergleich zwischen einem F/A-18- und einem F-35-Kampfjet in Meiringen BE findet in diesem Herbst vorerst nicht statt. Dem Flugplatz fehlt gemäss dem VBS ein Zertifikat für eine Kabelfanganlage, die den F-35 im Notfall zum Stillstand bringen soll.

Bereits für den April war im Berner Oberland ein Test mit einem startenden F-35 angesetzt gewesen. Damals führten „operationelle Gründe“ der italienischen Luftwaffe, die den Test im Auftrag der Schweizer Luftwaffe durchführen soll, zur Absage. Nun ist der Grund eine fehlende Zulassung für die Kabelfanganlage, wie das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) am Montag mitteilte.

Der Hörvergleich zwischen einem aktuellen und einem künftigen Kampfjet war von Gemeinden und Interessensgruppen in der Region Meiringen angestossen worden. Er soll, wie es von Seiten VBS heisst, der Bevölkerung die Möglichkeit geben, sich selbst einen Eindruck von der Wahrnehmung eines F-35-Starts zu verschaffen.

Nun muss sich die Bevölkerung weiter gedulden. Das VBS hält am Hörvergleich fest und prüft derzeit, ob der Zulassungsprozess für die Kabelfanganlage beschleunigt werden kann. Die technischen Voraussetzungen seien bereits erfüllt, die formale Zulassung durch die zuständige, internationale Behörde im F-35-Programm stehe jedoch noch aus, schrieb das VBS.

Ein alternatives Angebot der Italiener, den Hörvergleich mit einem Durchstartmanöver unter Einsatz des Nachbrenners durchzuführen, hätte eine deutliche Mehrheit der Involvierten abgelehnt, so das VBS weiter.

Wann der Test nun stattfindet, ist offen. Denn nebst dem sicherheitsrelevanten Zertifikat müssen auch die Wetterverhältnisse stimmen. Im Unterschied zur Schweizer Version des F-35 verfügen die italienischen Flugzeuge gemäss dem Verteidigungsdepartement über keinen Bremsschirm. Eine Landung in Meiringen sei deshalb auch nach erfolgter Zulassung der Kabelfanganlage nur unter geeigneten Pistenbedingungen möglich.