Bundesrat Pfister muss im Nationalrat Fragen zu F-35 beantworten
Verteidigungsminister Martin Pfister hat sich im Nationalrat zahlreichen Fragen zur Beschaffung der F-35-Kampfjet stellen müssen, hauptsächlich der Linken. Mehrfach verwies Pfister auf die anstehende Stellungnahme zum GPK-Bericht.
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hatte in einem Bericht zur Beschaffung der F-35-Kampfjets das Vorgehen des Bundesrates hart kritisiert. Während der Bundesrat von einem pauschalen Fixpreis für die Jets gesprochen habe, habe es einen solchen Fixpreis nie gegeben. Auch am Vorgehen des Bundesrats und des Verteidigungsdepartements sah die GPK-N Mängel.
„Neue Vorgehensweise“
Statt den Rechtsdienst von Armasuisse mit der Klärung von offenen Fragen zu beauftragen, wurde laut Bericht die Zürcher Anwaltskanzlei Homburger damit betraut. Allein zwischen April 2021 und November 2024 erstellte diese für fast 2,5 Millionen Franken mehrere Gutachten und Positionspapiere, hiess es im Bericht.
Mehrere Ratsmitglieder wollten wissen, weshalb so vorgegangen worden sei. Statt die Beschaffung, wie grundsätzlich vorgesehen und üblich, Armasuisse vollständig zu überlassen, habe das Generalsekretariat des VBS damals entschieden, eine externe Rechtsberatung zugunsten von Armasuisse beizuziehen, sagte Pfister. Das sei eine neue Vorgehensweise gewesen.
Es lasse sich heute nicht mehr rekonstruieren, aus welchem konkreten beschaffungsrechtlichen Grund das Mandat an Homburger nicht ausgeschrieben worden sei, sagte Pfister weiter. So sei es im Bericht der Aufsicht dargelegt.
Keine Antwort zu strafrechtlichen Folgen
Zur Frage nach strafrechtlichen Konsequenzen nach den festgestellten Mängeln bei der Kampfjet-Beschaffung sagte Pfister, die Aufsichtskommission habe weder widerrechtliches Verhalten noch finanziellen Schaden festgestellt. Weitere Aussagen machte er mit Verweis auf die Stellungnahme der Landesregierung zum Bericht nicht.
Angesprochen auf die Kriterien für den Entscheid für den US-amerikanischen F-35-Kampfjet sagte Pfister, diese könnten wegen des laufenden Rechtsverfahrens um Einsichtnahme nicht veröffentlicht werden. Sie seien wegen möglicher Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit der Jets sehr sensibel.
Falls ein Interesse daran bestehe, könnte die Bewertungsmatrix in den Sicherheitspolitischen Kommissionen offengelegt werden, sagte Pfister. Das Bundesverwaltungsgericht gab die Einsicht in die Evaluationskriterien zwar frei. Doch das Bundesamt für Rüstung (Armasuisse) zog diesen Entscheid ans Bundesgericht weiter.
„Verdacht ist falsch“
Ueli Schmezer (SP/BE) sprach von einem „Verdacht, dass die Kriterien der Kampfflugzeug-Evaluation auf den Kauf des F-35 ausgerichtet worden seien. „Dieser Verdacht ist falsch“, sagte Pfister. Die Kriterien seien an den Anforderungen der Luftwaffe ausgerichtet gewesen, bevor die Offerten eingegangen seien. Es gebe keine Hinweise auf Manipulation.
Pfister äusserte sich zudem zu getätigten Zahlungen für die F-35-Kampfflugzeuge und die Patriot-Luftabwehrsysteme. Bis Ende Juni seien für die Jets gegen 2 Milliarden US-Dollar bezahlt worden, und für Patriot-Systeme 750 Millionen US-Dollar, sagte er. Die nächste Rate für die F-35 sei Anfang 2027 fällig, jene für die Patriot-Systeme im September 2026.
Gefragt wurde auch nach den Betriebskosten der F-35-Kampfjets. Pfister sah keinen Anlass, die Zahlen dazu in der Armeebotschaft 2022 zu korrigieren. Der Kostenanstieg in den USA sei namentlich auf die Teuerung zurückzuführen und werde durch den gefallenen Dollarkurs kompensiert.
