Bund lockert Lex Weber für zerstörtes Dorf Blatten VS
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Höfner Volksblatt  
20. August 2026

Bund lockert Lex Weber für zerstörtes Dorf Blatten VS

Nach dem Bergsturz in Blatten VS hat der Bund eine Lösung für den Wiederaufbau von Zweitwohnungen vorgestellt. Betroffene Eigentümer dürfen im gesamten Lötschental neu bauen. Die Gemeinden erhalten aber ein Vetorecht, um die Nutzung zu regeln.

Bundesrat Albert Rösti hat eine grosszügige Auslegung des Zweitwohnungsgesetzes für das vom Bergsturz zerstörte Blatten VS im Lötschental präsentiert. Die Regelung erlaube den Wiederaufbau im gesamten Lötschental, wie die CH-Media-Zeitungen am Donnerstag über Röstis Besuch vom letzten Freitag berichteten. Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) bestätigte dies Keystone-SDA.

Die neue Regelung ist eine Interpretation eines Bundesgerichtsurteils aus dem Jahr 2022. Dieses erlaubte den Wiederaufbau zerstörter altrechtlicher Zweitwohnungen mit einer „geringfügigen Standortverschiebung“. Bislang war unklar, was dies im Fall eines komplett zerstörten Dorfes bedeutet.

Laut Bundesrat Rösti gilt nun im aussergewöhnlichen Fall von Blatten das gesamte Lötschental als „in der Nähe“ des ursprünglichen Standorts. Eine Familie, die ihre Wohnung beim Bergsturz vom 28. Mai 2025 verlor, kann somit in einer Nachbargemeinde eine neue Erstwohnung bauen und diese später als Zweitwohnung verkaufen. Rösti schätzte, dass es sich um zehn bis dreissig Fälle handeln könnte.

Gemeinden erhalten Vetorecht

Um die Entstehung neuer „kalter Betten“ zu verhindern, erhalten die Gemeinden ein Vetorecht. „Sie können im Grundbuch festhalten, dass die betreffende Wohnung dauerhaft als Erstwohnung genutzt werden muss“, sagte Rösti. Die Gemeinden Kippel und Ferden werden gemäss dem Bericht von dieser Möglichkeit voraussichtlich Gebrauch machen.

Die unklare Rechtslage hatte zuvor zu einem Streit im Lötschental geführt. Tourismusorientierte Gemeinden wie Wiler befürworteten eine grosszügige Auslegung. Andere, wie Kippel, warnten vor steigenden Bodenpreisen und einem Mangel an bezahlbarem Wohnraum für Einheimische.

Bei der neuen Regelung handle es sich um eine Gesetzesinterpretation des Bundesrates und nicht um eine formelle Verordnungsanpassung, hiess es weiter. In Blatten lag der Anteil altrechtlicher Zweitwohnungen bei über 60 Prozent. Gemäss der Zweitwohnungsinitiative, auch Lex Weber genannt, dürfen in Gemeinden mit einem Anteil von über 20 Prozent keine neuen Ferienwohnungen bewilligt werden. Diese Grenze war im gesamten Lötschental überschritten.

Der Walliser Ständerat Beat Rieder aus Wiler hatte sich für eine Anpassung eingesetzt. Rösti erklärte, dass bei einer vergleichbaren Katastrophe in Zukunft die Situation wohl ähnlich beurteilt werden müsste.