Verwendung von Sky-ECC-Daten für Strafverfahren weiterhin offen
Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde zur Verwendung von Sky-ECC-Daten nicht eingetreten. Das Zürcher Obergericht hatte die Daten in einem Drogenfall als Beweismittel für unverwertbar erklärt.
Grund für den Entscheid ist, dass es sich beim Beschluss des Obergerichts um einen Zwischenentscheid handelt. Solche können nicht separat beim Bundesgericht angefochten werden, um mehrfache Befassungen mit dem gleichen Fall zu vermeiden. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind im Gesetz vorgesehen, eine solche liegt aber nicht vor.
Im konkreten Fall hatte das Bezirksgericht Dielsdorf einen Mann wegen schweren Betäubungsmitteldelikten zu einer Freiheitsstrafe von über zehn Jahren verurteilt. Die Anklage stützte sich massgeblich auf Daten des Messenger-Dienstes Sky-ECC, der bis zu seiner Entschlüsselung in kriminellen Kreisen verwendet wurde.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft muss nun das Endurteil des Obergerichts abwarten, bevor sie erneut ans Bundesgericht gelangen kann.
