Berner Polizeigesetz: Bodycam wird aus dem Gesetz gestrichen
Das Bundesgericht erachtet die Regelung zur Bodycam im Berner Polizeigesetz als unzulässig. Die Bestimmung zielt auf die Strafverfolgung ab, darf aber nur präventiv eingesetzt werden. Deshalb wird der Gesetzesartikel aufgehoben.
Ebenso unzulässig ist die Speicherung von Nichttreffern in den Datenbanken bei der automatisierten Fahrzeugfahndung. Andernfalls findet laut Bundesgericht eine unverhältnismässige Datenspeicherung statt. Die sofortige Löschung muss laut Gericht zwingend im Gesetz festgehalten werden.
Kritisch wird die Erstellung eines Fotos der Fahrzeuginsassen erachtet, wenn die Abgleichung des Kontrollschildes in den Datenbanken einen Treffer ergibt. Dies sei ein schwerer Grundrechtseingriff. Deshalb dürfe ein Foto nicht in Bagatelldelikten gemacht werden. Dieser Artikel wird deshalb aufgehoben.
