Bundesrat will Löhne von Krankenkassen-Kadern deckeln
Für Kadermitglieder von Krankenkassen will der Bundesrat künftig Höchstentschädigungen festlegen. Er unterstützt eine Vorlage der zuständigen Parlamentskommissionen, spricht sich aber für einen vereinfachten Mechanismus aus.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) hat eine Vorlage zur Begrenzung von Entschädigungen bei Krankenkassen ausgearbeitet. Kernpunkt ist die Einführung einer Obergrenze für die Mitglieder der leitenden Organe der Versicherer. Diese Obergrenze soll sich gemäss dem Gesetzesentwurf am Maximalbetrag der höchsten Lohnklasse in der Bundesverwaltung orientieren.
Der Bundesrat plädiert dagegen, die Begrenzung der Entschädigungen der Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratsmitglieder auf die Höhe des Lohnes eines Mitglieds des Bundesrates festzulegen. Somit wäre auch der Teuerungsausgleich bereits berücksichtigt.
Als Nächstes wird sich die SGK-N erneut mit der Vorlage befassen. Danach kommt diese ins Parlament.
