Pfarrer bestellt Spielzeugpistolen und landet vor Gericht
Das wissen viele nicht: Wenn eine Softair-Waffe von einem Laien auf den ersten Blick mit einer Feuerwaffe verwechselt werden kann, fällt sie unter das Waffengesetz. Symbolbild: Keystone:
Region
Janina Rageth  
5. August 2026

Pfarrer bestellt Spielzeugpistolen und landet vor Gericht

Zwiespältige Angelegenheit: Ein Glarner Pfarrer kommt vor das Kantonsgericht, weil er zwei Fake-Pistolen bestellt hat. Was hinter dem kuriosen Fall steckt.

Ausgerechnet ein Pfarrer muss sich wegen eines Vergehens gegen das Waffengesetz vor dem Glarner Kantonsgericht verantworten. «Ich habe keine Waffe, sondern ein Spielzeug gekauft», sagt er im Gerichtssaal. Beim Stehen stellt er seine Finger auf dem Tisch vor sich ab. Als wäre der Tisch ein Altar. Nie wäre er auf die Idee gekommen, wegen eines Spielzeugs das Schweizer Waffengesetz beachten zu mÃ...