Cum-Ex: Drei Angeklagte müssen nochmals vors Zürcher Obergericht
Zweite Rüge aus Lausanne: Das Bundesgericht hat das Zürcher Obergericht im Fall gegen zwei Banker und einen Anwalt zurückgepfiffen. Statt der Verfahrenseinstellung kommt es nun zum Prozess.
Das Zürcher Obergericht hatte das Verfahren im Januar dieses Jahres eingestellt. Es begründete den Schritt mit einer krassen Verletzung des Beschleunigungsgebots.
Dieser Argumentation folgt das Bundesgericht nicht. Es hat eine Beschwerde der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft gegen die Verfahrenseinstellung gutgeheissen. Der Fall steht im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Betrug in Deutschland, durch den der Staat einen Schaden in Milliardenhöhe erlitt.
Den beiden ehemaligen Mitarbeitern der Bank J. Safra Sarasin und dem deutschen Anwalt werden verschiedene Delikte vorgeworfen. Sie sollen interne Bankdokumente weitergegeben haben.
