Spaniens Amnestiegesetz ist mit EU-Recht vereinbar
Spaniens Amnestiegesetz für als Terroristen angeklagte Mitglieder der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung ist einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge mit EU-Recht vereinbar.
Weder finanzielle Interessen der EU noch die EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung stünden dem Gesetz zur Normalisierung der Situation in Katalonien entgegen, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg laut einer Mitteilung.
Hintergrund sind zwei Fälle aus Spanien, die dem EuGH von dem nationalen Gerichtshof und dem Rechnungshof vorgelegt wurden. Es geht einerseits um die Anklage von zwölf Menschen wegen terroristischer Straftaten und andererseits um Haftungsklagen gegen Personen, die unrechtmässig öffentliche Gelder Kataloniens, etwa für die Organisation des Unabhängigkeitsreferendums 2017, ausgegeben haben sollen. Sie sollen von der Amnestieregelung profitieren.
EuGH sieht eine Verfahrensregelung kritisch
Der EuGH stellte klar, dass eine Haftungsbefreiung für den Schaden am katalanischen Haushalt die finanziellen Interessen der EU nicht berühre. Ein rein national verursachter Schaden könne sich nicht auf den EU-Haushalt auswirken, hiess es in der Mitteilung. Darüber hinaus sei auch eine Verfahrensfrist, die eine Entscheidung über die Amnestie innerhalb von zwei Monaten vorsieht, grundsätzlich rechtmässig. Allerdings müssten Urteile des EuGH in Vorabentscheidungsverfahren abgewartet werden, betonten die Richterinnen und Richter in Luxemburg.
Auch die praktische Wirksamkeit der EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung werde vom spanischen Gesetz nicht beeinträchtigt, hiess es. Es beschränke sich auf Taten im spezifischen Kontext der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung und sehe zudem eine Ausnahme bei vorsätzlichen schweren Menschenrechtsverletzungen vor.
Mehr als 300 Menschen profitierten von Amnestie
Das umstrittene Amnestiegesetz war 2024 von der spanischen Regierung unter Ministerpräsident Pedro Sánchez auf den Weg gebracht worden, um sich die Unterstützung der katalanischen Separatistenparteien zu sichern. Es hatte in Spanien scharfe Kontroversen ausgelöst. Inzwischen ist die Regelung in Spanien deutlich weniger Thema. Sie kam bereits mehr als 300 Menschen zugute. Der frühere Regionalpräsident Carles Puigdemont konnte davon jedoch bislang nicht profitieren, da der Oberste Gerichtshof in Madrid den gegen ihn erhobenen Vorwurf der Veruntreuung öffentlicher Gelder nicht für amnestiefähig hält.
