Oberster Gerichtshof bestätigt Benkos erste Verurteilung
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Höfner Volksblatt  
2. Juli 2026

Oberster Gerichtshof bestätigt Benkos erste Verurteilung

Der Oberster Gerichtshof (OGH) Österreichs hat die erste Verurteilung des Immobilien-Investors René Benko bestätigt. Die Richterinnen und Richter wiesen die Berufung des Investors ab.

Der Gründer des Unternehmens Signa war im Oktober 2025 wegen Schädigung seiner Gläubiger vom Landesgericht Innsbruck zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Dabei ging es um eine 300’000-Euro-Schenkung Benkos an seine Mutter, mit der er Vermögen beiseiteschaffte.

In einem Anklagepunkt wurde Benko in Innsbruck freigesprochen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein – mit Erfolg.

Der OGH hob den Teil-Freispruch aus formellen Gründen auf. Deshalb muss ein Aspekt des Verfahrens in Innsbruck noch einmal verhandelt werden, sagt die Vorsitzende Richterin des OGH in Wien. Auch die Höhe der Strafe muss danach noch einmal bemessen werden. Benko nahm an der Berufungsverhandlung nicht teil.

Vorwurf zu Mietvorauszahlung muss neu aufgerollt werden

Der Freispruch betraf eine Mietkostenvorauszahlung in Höhe von 360’000 Euro, die Benko trotz seiner Liquiditätsprobleme vereinbart hatte. Das Erstgericht hatte dies nicht als Gläubiger-Schädigung erachtet, da Benko vorhatte, selbst in der gemieteten Villa zu wohnen. Der OGH liess dieses Argument nicht gelten und wies darauf hin, dass Benko von sich aus vier Jahresmieten im Voraus geleistet habe, ohne dass die Eigentümerin dies gefordert habe.

Der 49-jährige Ex-Milliardär, der alle Vorwürfe bestreitet, sitzt seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Er hatte mit seinem verschachtelten Immobilien- und Handelsimperium Signa rund 20 Jahre lang ein Milliarden-Vermögen aufgebaut.

Steigende Zinsen und Baukosten sowie risikoreiche Zukäufe wie die der deutschen Warenhauskonzerne Karstadt und Kaufhof trieben die Firmengruppe in die Insolvenz. Betroffen war davon auch das Warenhaus Globus in der Schweiz.

Weitere Justizverfahren und weitere Ermittlungen

Über ein zweites Urteil vom Dezember wird der OGH ebenfalls in einer Berufungsverhandlung entscheiden, ein Termin steht noch nicht fest. Benko war damals zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte ein paar Uhren und einige Manschettenknöpfe dem Zugriff seiner Gläubiger entzogen hatte.

Die Ermittler verfolgen eine Reihe von weiteren Verdachtsfällen. Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat bereits eine dritte Anklage gegen Benko fertiggestellt.

Diesmal geht es um mutmasslichen schweren Betrug sowie erneut um mutmassliche Schädigung von Gläubigern. Weitere Ermittlungen laufen./al/DP/stw/ls