Bundesrat startet Vernehmlassung zum Hochseeschutzabkommen
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Ratifizierung des internationalen Hochseeschutzabkommens eröffnet. Dieses zielt auf den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Meeres-Biodiversität ausserhalb nationaler Hoheitsgebiete.
Die Landesregierung begründete den Schritt am Freitag mit ökologischen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Vorteilen. Funktionierende Meeresökosysteme seien zentral für die Speicherung von CO2. Zudem regelt der Vertrag den Zugang zu genetischen Ressourcen des Meeres, was für die Pharma- und Biotechnologiebranche von Bedeutung sei. Schweizer Meeresforschenden werde zudem die Teilnahme an internationalen Projekten erleichtert.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. Oktober 2026, wie der Bundesrat weiter mitteilte. Die Vorlage umfasst einen Bundesbeschluss für die Ratifizierung sowie ein neues Bundesgesetz zur Umsetzung des Abkommens.
Die Schweiz hatte das Abkommen am 5. Februar des vergangenen Jahres unterzeichnet. Nach der Vernehmlassung wird der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft zur Genehmigung vorlegen. Das Parlament entscheidet abschliessend über die Ratifizierung. Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.
Erstes Abkommen zum Schutz der Hochsee
Das im Januar des laufenden Jahres in Kraft getretene Uno-Abkommen zum Schutz der Hochsee ist das erste seiner Art. Die Hohe See umfasst etwa 40 Prozent der Erdoberfläche, hat also ein gewaltiges Ausmass. Mit der Vereinbarung wird erstmals ein völkerrechtlicher Rahmen für den Meeresschutz der Hohen See geschaffen. Bisher gab es nur einen rechtlichen Rahmen für die Küstengewässer.
Das Abkommen mit dem offiziellen Namen „Agreement on Marine Biological Diversity of Areas beyond National Jurisdiction“ (BBNJ-Agreement) ergänzt das Uno-Seerechtsübereinkommen (Unclos). Es gilt für die Regionen der Meere, die ausserhalb der nationalen Hoheitsgewässer bis 12 Seemeilen und ausserhalb der nationalen Wirtschaftszone bis 200 Seemeilen liegen – das umfasst zwei Drittel der Fläche aller Weltmeere.
„Die Wirkung des Vertrages wird sich sicherlich an der Ausweisung von Schutzgebieten bemerkbar machen“, erklärte Alice Vadrot von der Universität Wien der deutschen Nachrichtenagentur DPA anlässlich des Inkrafttretens. Dort werde es sicherlich zu vermindertem oder keinem Fischfang und „wahrscheinlich je nach Fall“ auch zu veränderten Schifffahrtsrouten kommen. Vorgesehen sind zudem Umweltverträglichkeitsprüfungen vor der Genehmigung von Eingriffen und Aktivitäten.
