Für die Arbeitslosenversicherung war die Ölkrise ein Katalysator
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Höfner Volksblatt  
7. Juni 2026

Für die Arbeitslosenversicherung war die Ölkrise ein Katalysator

Fast hundert Jahre nach der Gründung der ersten Arbeitslosenkasse waren in den 70er-Jahren weniger als zwanzig Prozent aller Schweizer Arbeitnehmenden gegen Arbeitslosigkeit versichert. Erst die Ölkrise 1974 machte den Weg für ein Obligatorium frei.

Die Ölkrise traf die Schweizer Wirtschaft hart – und verlieh der Forderung nach einem Versicherungsobligatorium für Arbeitnehmende neuen Aufschwung. Anfang 1974 befasste sich unter dem Direktor des Bundesamtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Biga), Jean-Pierre Bonny, eine Expertenkommission mit der Revision der Arbeitslosenversicherung.

Die Schweizer Wirtschaft stand damals gerade auf dem Höhepunkt eines jahrzehntelangen Aufschwungs. Tatsächlich von Arbeitslosigkeit betroffen waren nur sehr Wenige: Ohne Arbeit waren zu dem Zeitpunkt nur 81 Personen gemeldet. Als Bonny dann wenige Monate später mit dem Abschlussbericht vor die Medien trat, hatte sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt drastisch verändert. Rasend schnell waren die Arbeitslosenzahlen im Herbst 1974 angestiegen – von 92 im September auf über 2000 im Dezember.

Während der wirtschaftliche Aufschwung in den Jahren zuvor den Willen zur Reform eher ausgebremst hatte, musste nun dringend eine Lösung her. Die Ölkrise hatte die Schweizer Wirtschaft mit ihrem Arbeitsmarkt hart getroffen. Die über 2,5 Millionen Arbeitnehmer waren darauf schlecht vorbereitet: Nur knapp zwanzig Prozent waren zu dem Zeitpunkt gegen Arbeitslosigkeit versichert – bei mehr als 150 verschiedenen Kassen.

Krise als Katalysator

Die erste private Unterstützungskasse wurde in der Schweiz bereits 1884 gegründet. Die erste öffentliche Kasse folgte 1893. Das damalige System war freiwillig organisiert und stark zersplittert. Rutschte eine Branche in eine Krise ab, gingen ihre Kassen ohne Risikoausgleich sofort ein. Und als Exportland trafen globale Wirtschaftskrisen die Schweiz besonders hart.

Bis 1975 leisteten diese Betriebs- und Branchenkassen einen Einkommensersatz – mit diesem konnten Arbeitnehmende einen temporären Erwerbsausfall zwar überbrücken, auf langfristige Veränderungen konnte das System bis zu seiner Reform aber nicht reagieren. Auch Prävention oder Umschulungen wurden nicht angeboten.

Über dieses Risiko waren sich Bund und Gewerkschaften durchaus im Klaren: Gemeinsam mit der Arbeitgeberseite schufen sie bereits 1942 einen eidgenössischen Ausgleichsfonds. Damals fürchtete der Bundesrat, dass sich nach dem Zweiten Weltkrieg eine Massenarbeitslosigkeit einstellen könnte.

Als die Wirtschaft nach dem Krieg dann aber boomte, nahm der Wille zur Reform deutlich ab. Ein nationales Versicherungsobligatorium für Arbeitnehmende wurde vorerst nicht eingeführt.

Obligatorium ohne Wenn und Aber

Wer alles in der neuen Versicherung eingeschlossen werden soll, löste bei der Kommission einige Fragen aus. Schliesslich schlug sie vor, alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu versichern – unabhängig von der Höhe ihres Lohnes. Die Kosten der Versicherungsprämien sollten 50:50 zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite aufgeteilt werden. Anstelle des anfälligen Systems aus isolierten Kassen sollte der zentrale Ausgleichsfonds einen Risikoausgleich zwischen Branchen und Betrieben ermöglichen.

Am 13. Juni 1976 war es dann so weit: Die Neugestaltung wurde von einer deutlichen Mehrheit der Stimmbevölkerung angenommen. Bis die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) eingeführt wurden, sollten aber noch weitere zwanzig Jahre vergehen.

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