Terroranschlag geplant – Haftstrafe für Syrer in Deutschland
Ein 22-jähriger Syrer, der in Deutschland einen Anschlag mit einem Sprengstoffgürtel und einem Messer geplant haben soll, ist zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den Mann unter anderem der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat schuldig.
Aus radikal-islamistischer Gesinnung habe der 22-Jährige gehandelt. „Er war fest entschlossen, einen Anschlag zu verüben“, sagte die Vorsitzende Richterin Susann Wettley.
Der Mann soll sich spätestens seit März 2025 mit dem Gedanken getragen haben, einen terroristischen Anschlag zu begehen, dem vor allem in Berlin lebende Juden sowie seiner Ansicht nach „Ungläubige“ zum Opfer fallen sollten. Er habe geplant, erst mit einem Messer möglichst viele jüdische Personen und Nichtmuslime zu töten und dann einen Selbstmordanschlag mit einem Sprengstoffgürtel zu verüben.
Angst und Schrecken verbreiten
Bei dem Angeklagten handele sich um einen jungen Mann mit geringer Schulbildung, bei dem es extrem schnell zu einer Radikalisierung gekommen sei, hiess es weiter im Urteil. Er habe sich mit dem Märtyrertum befasst und zu einem Anschlag entschlossen, um einerseits „ins Paradies“ zu gelangen und aus seiner Sicht Ungläubige mit in den Tod zu nehmen – andererseits habe er Angst und Schrecken in Deutschland verbreiten wollen. Er habe die Tat an einem Ort verüben wollen, an dem sich möglichst viele Jüdinnen und Juden aufhalten. Dabei habe er an ein Lokal gedacht.
„Der Teufel sass in meinem Kopf“
Das Gericht ging wie die Staatsanwaltschaft davon aus, dass er unmittelbar davor stand, eine Sprengvorrichtung zu bauen. Der vor rund sieben Monaten festgenommene Mann hatte die Vorwürfe im Prozess grundsätzlich zugegeben und um Entschuldigung gebeten. Er sei Ende 2023 nach Deutschland gekommen, „um zu arbeiten und Geld zu verdienen“, so der Angeklagte. Doch dann hätten sich seine Träume und Ziele geändert. Auf Internetplattformen wie TikTok habe er sich zunehmend radikalisiert und sich IS-Veröffentlichungen angesehen. „Der Teufel sass in meinem Kopf“, so der Angeklagte. „Ich habe meine Gedanken vom IS bekommen.“
Der Angeklagte, der nach seinen Angaben zuletzt bei einem Verwandten in Berlin-Neukölln wohnte, befindet sich seit 1. November 2025 in Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert. Der Verteidiger plädierte auf drei Jahre und sieben Monate Haft. Der Angeklagte sei kein ideologisch motivierter Anhänger des IS, sein eigentliches Ziel sei die Vergebung eigener Sünden gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
