EGMR urteilt: Schweiz hat gegen Versammlungsfreiheit verstossen
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KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT  
7. Mai 2026

EGMR urteilt: Schweiz hat gegen Versammlungsfreiheit verstossen

Die Demonstration, die 2019 in Genf anlässlich des Internationalen Frauentags stattfand, war von den Behörden genehmigt worden. Die Organisatorin wurde im Vorfeld darüber informiert, dass sie im Falle einer Nichteinhaltung der Genehmigungsbedingungen persönlich haftbar gemacht würde.

Weil es bei dieser Demonstration jedoch zu Ausschreitungen kam, warfen die Schweizer Gerichte der Organisatorin einen unwirksamen Ordnungsdienst vor. Sie wurde deswegen strafrechtlich verurteilt und zu einer Geldstrafe von 200 Franken verurteilt.

Daraufhin legte sie beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Berufung ein. Dort konnte sie eine Verletzung ihres Rechts auf ein faires Verfahren, ihrer Meinungsfreiheit sowie ihrer Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit geltend machen.