Die Ablehnung eines Baugesuchs des Abwasserverbands Höfe (AV Höfe) aufgrund eines Eingriffs ins Grundwasser hatte das Wasser zum Überlaufen gebracht beziehungsweise Kantonsräte auf den Plan gerufen. Bild: Archiv
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Bauen im Grundwasser: Keine kantonale Neuregelung möglich
Die Kriterien, ob eine Baute im Grundwasser bewilligt werden kann, erachtete der Kanton als ausreichend klar. Zusätzliche kantonale Vorgaben seien nicht möglich. Kantonsräte fordern derweil weiter mehr Rechtssicherheit.
Grundsätzlich gilt schweizweit im Gewässerschutzbereich Au ein Verbot für Bauten unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels. Die meisten Siedlungsgebiete im Kanton liegen in diesem Schutzbereich. Gebaut werden dürfen Tiefgaragen oder Keller zwar, aber nur, wenn eine entsprechende Interessenabwägung gemacht wird und die Behörden diese ausreichend begründen. Dies gilt umso mehr, seit das Bun...
