Vom Foltergeständnis zum Beweisverfahren
In der Alten Eidgenossenschaft ist insbesondere das Aufziehen an den auf dem Rücken gebundenen Händen als Foltermethode weit verbreitet. Bild: Illustration aus Diebold Schilling, Luzerner Chronik, 1513
Ausserschwyz
20. November 2025

Vom Foltergeständnis zum Beweisverfahren

Mit der Helvetischen Republik beginnt 1798 ein neues Kapitel der Strafjustiz: Geständnisse dürfen nicht mehr durch Folter erzwungen werden, Beweise rücken ins Zentrum der Verfahren.

Stefan Paradowski* Ein ausgeschickter Bote findet zu seiner tiefen Bestürzung am 19.Juni 1798 Johannes Ambüel aus Wattwil im Kanton Linth − im Blute liegend, gewaltsam erschlagen und getötet. In dieser Zeit ist Niklaus Näf im Werdenberger Gefängnis inhaftiert und belastet Andreas Stricker schwer, der nach dieser Aussage sofort verhaftet wird. Bereits im zweiten Verhör gibt er − ohne jegl...