Ausserschwyz, no bild
30. April 2025

Nicht anmelden wird teuer

Weil es ein 39-jähriger Syrer verabsäumt hatte, einen Serviceangestellten in einer Bar in der Region rechtzeitig vor Arbeitsbeginn im Januar 2023 bei der zuständigen Behörde anzumelden, bekam er jetzt Post von der Staatsanwaltschaft. Wegen der «vorsätzlichen Verletzung der Meldepflicht oder damit verbundener Bedingungen », wurde er per Strafbefehl zu einer Busse von 200 Franken verurteilt. ...