Geplante Cannabis-Freigabe nimmt in Deutschland weitere Hürde

Die geplante teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat eine weitere Hürde genommen. Der federführende Gesundheitsausschuss des Bundestags billigte am Mittwoch die Gesetzespläne der «Ampel»-Koalition mit mehreren Änderungen, wie es aus Kreisen des Gremiums hiess.

An diesem Freitag soll das Vorhaben im Parlament beschlossen werden. Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen sollen demnach für Volljährige vom 1. April an erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen Clubs zum nicht-kommerziellen Anbau möglich werden. Für die praktische Umsetzung sind zahlreiche Regeln und Vorgaben vorgesehen.

Erlaubt werden soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und einer Änderung zufolge bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum.

Der öffentliche Konsum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden – konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll es eine erste Bewertung unter anderem dazu vorliegen, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt.

An den Plänen gibt es breite Kritik unter anderem von Medizinverbänden und Innenpolitikern in Bund und Ländern. Wenn der Bundestag das Gesetz beschliesst, kommt es noch abschliessend in den Bundesrat (Länderkammer), zustimmungsbedürftig ist es dort aber nicht.