Berufungskammer muss bei Intrigen-Affäre in Ausstand treten

In der Affäre um Intrigen am Bundesstrafgericht müssen alle 14 Richterinnen und Richter der Berufungskammer in den Ausstand treten. Das hat eine ausserordentliche Berufungskammer bestehend aus drei kantonalen Obergerichtspräsidenten am Mittwoch entschieden.

In der Affäre geht es um eine Strafanzeige aus dem Jahr 2020 von Andrea Blum, Richterin der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts, gegen die damaligen Mitglieder der Verwaltungskommission des Bundesgerichts. Blum wirft ihnen Verleumdung, üble Nachrede, falsche Anschuldigung, Nötigung und Amtsmissbrauch vor.

Die drei hätten in einem Untersuchungsbericht angedeutet, dass sie das Amtsgeheimnis verletzt habe. Bei der Untersuchung ging es um Vorwürfe wegen Vetternwirtschaft, überhöhter Ausgaben, Mobbing und Sexismus am Bundesstrafgericht.

Blum ist seit Anfang 2022 Vizepräsidentin der Berufungskammer und auch Mitglieder der Verwaltungskommission des Bundesstrafgerichts. Der Entscheid ist nicht rechtskräftig und kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.