Harte Drogen sollen weiterhin gerichtlich eingezogen werden
Politik
KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER  
24. August 2023

Harte Drogen sollen weiterhin gerichtlich eingezogen werden

Laut Bundesgericht liegt die Grenze bei zehn Gramm. Dar Urteil war Ende Juli publiziert worden.

Der Vorstand der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz (SSK) ist nun der Auffassung, dass das Cannabis-Urteil nicht auf harte Drogen anwendbar ist. Dies teilte er am Donnerstag mit. Er empfiehlt seinen Mitgliedern deshalb, die bisherige Praxis beizubehalten und Kleinmengen harter Drogen weiterhin sicherzustellen.