Politik
Harte Drogen sollen weiterhin gerichtlich eingezogen werden
Laut Bundesgericht liegt die Grenze bei zehn Gramm. Dar Urteil war Ende Juli publiziert worden.
Der Vorstand der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz (SSK) ist nun der Auffassung, dass das Cannabis-Urteil nicht auf harte Drogen anwendbar ist. Dies teilte er am Donnerstag mit. Er empfiehlt seinen Mitgliedern deshalb, die bisherige Praxis beizubehalten und Kleinmengen harter Drogen weiterhin sicherzustellen.
