
Der Vorgang ist bekannt, gibt aber immer wieder Anlass zu Kritik. Gegen 20 Prozent der Schwyzer Kantonsrätinnen und Kantonsräte treten jeweils vorzeitig zurück. Sie beenden also ihre vierjährige Amtszeit früher und erleichtern damit nicht zuletzt ihrem Nachfolger oder ihrer Nachfolgerin die bevorstehende Wahl. Die Chancen von «Bisherigen» sind nämlich erfahrungsgemäss grösser. Was von vielen als «Verrat am Wählerwillen» kritisiert wird, ist aber legal und verstösst gegen keine Gesetze. Und: Der Trick wird von allen Parteien angewendet.
Vollständiger Artikel in der Ausgabe vom Montag, 23. Januar, zu lesen