Ausserschwyz
8. February 2024

Was kann steuerlich abgezogen werden?

• Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte bis 8000 Franken im Jahr

• Weitere Berufsausgaben wie Fachliteratur, privates Arbeitszimmer oder Berufskleidung in Höhe von 20 % des Nettolohnes, maximal 6900 Franken

• Unterhaltsund Instandhaltungskosten für private Liegenschaften

• Prämien für Kranken-, Unfallund Lebensversicherungen sowie Sparzinsen

• Krankheits-und Unfallkosten

• Sonderabzugbei Erwerbstätigkeit beider ungetrennt lebender Ehegatten in Höhe von 2100 Franken im Jahr

• Kostenfürdie Drittbetreuung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr

bis 6000 Franken pro Kind

• Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien bis 6000 Franken pro Jahr

• Kostenfür Ausund Weiterbildung

bis 12 000 Franken im Jahr

• Einsatzkostenbei Gewinnen aus Geldspielen von 5 %, bis 5000 Franken pro Spiel und bis 25 000 Franken pro Jahr (aa)