Was kann steuerlich abgezogen werden?
• Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte bis 8000 Franken im Jahr
• Weitere Berufsausgaben wie Fachliteratur, privates Arbeitszimmer oder Berufskleidung in Höhe von 20 % des Nettolohnes, maximal 6900 Franken
• Unterhaltsund Instandhaltungskosten für private Liegenschaften
• Prämien für Kranken-, Unfallund Lebensversicherungen sowie Sparzinsen
• Krankheits-und Unfallkosten
• Sonderabzugbei Erwerbstätigkeit beider ungetrennt lebender Ehegatten in Höhe von 2100 Franken im Jahr
• Kostenfürdie Drittbetreuung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr
bis 6000 Franken pro Kind
• Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien bis 6000 Franken pro Jahr
• Kostenfür Ausund Weiterbildung
bis 12 000 Franken im Jahr
• Einsatzkostenbei Gewinnen aus Geldspielen von 5 %, bis 5000 Franken pro Spiel und bis 25 000 Franken pro Jahr (aa)