Bundesrat bezeichnet neue US-Zölle als zusätzliche Belastung
Die US-Verwaltung hatte am Donnerstag eine erneute Einführung von zusätzlichen Zöllen angekündigt. Wie es beim Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) am Freitag auf Anfrage von Keystone-SDA hiess, hielten sich die USA mit einem länderspezifischen Zusatzzollsatz von maximal 15 Prozent für Pharmazeutika aus der Schweiz an ihre Zusage im Rahmen der gemeinsamen Absichtserklärung vom 14. November 2025. Bis anhin seien keine US-Zusatzzölle auf pharmazeutische Produkte erhoben worden.
Auf Ausfuhren aus der EU und der Schweiz würden die gleichen Zusatzzölle erhoben, damit seien pharmazeutische Exporte aus der Schweiz nicht schlechter gestellt als diejenigen aus der EU. «Die zuständigen Departemente analysieren zusammen mit den betroffenen Interessensgruppen die konkreten Auswirkungen dieser Massnahmen», so das WBF weiter.
Grundsätzlich hätten Zölle negative Konsequenzen auf die Versorgungssicherheit und Innovationskraft, «was sich wiederum auf die Verfügbarkeit von Medikamenten und somit die Patientinnen und Patienten auswirkt».
Verband fordert Zollbefreiung
Die Pharmaindustrie soll laut dem Verband Interpharma möglichst von Zöllen auf Einfuhren in die USA befreit werden. Dies forderte der Verband am Freitag als Reaktion auf die neuen Zoll-Ankündigungen von US-Präsident Donald Trump.
Trump hatte am Donnerstag für die Einfuhr patentgeschützter Medikamente in die USA Zölle von bis zu 100 Prozent angekündigt. Für Schweizer Pharmaexporte soll laut einem am Donnerstag vom Weissen Haus veröffentlichten Dekret ein reduzierter Zollsatz von 15 Prozent gelten.
Die nun angekündigten Zoll-Massnahmen sollen in 120 Tagen für grosse Unternehmen und in 180 Tagen für kleinere Firmen in Kraft treten, wie es weiter hiess. Die genauen Auswirkungen für die Schweizer Pharmabranche waren zunächst unklar. Die USA sind der wichtigste Absatzmarkt für Schweizer Pharmafirmen.
Für Länder mit Handelsvereinbarungen – dazu zählen die Schweiz, die EU, Japan und Südkorea – gilt der deutlich tiefere Satz von 15 Prozent. Generika und Biosimilars sind vorerst von den Zöllen ausgenommen, könnten aber zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls einbezogen werden.
