Ex-Tanzgruppe-Leiter im Wallis wegen Sexualdelikten verurteilt
Das Gericht sprach ihn der sexuellen Nötigung sowie der versuchten Vergewaltigung schuldig. Das Gericht stellte eine «schwere Verantwortung» des Beschuldigten sowie eine «vollständig fehlende Einsicht für die Schwere seines Handelns» fest. Die Richter erachteten die geschilderten Ereignisse, einschliesslich einer Auseinandersetzung mit einer ehemaligen Mitarbeiterin, als erwiesen.
Für eine Verurteilung wegen Freiheitsberaubung und Entführung seien die rechtlichen Voraussetzungen jedoch nicht erfüllt.
Staatsanwalt Olivier Elsig hatte eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten unbedingt für den Angeklagten gefordert. Angesichts der Umstände sei eine unbedingte Strafe «zwingend», argumentierte er. Der Beschuldigte verdiene «keine Nachsicht», da keine Anzeichen für eine Verhaltensänderung erkennbar seien.
Spirituelle und sexuelle Gruppenrituale
Der Beschuldigte habe innerhalb der von ihm 1990 mitgegründeten, von der Stadt Sitten unterstützten Tanzgruppe «Interface» ein geschlossenes System aufgebaut, sagte Elsig während des Prozesses. Der Angeklagte habe «alles kontrolliert» und spirituelle sowie sexuelle Gruppenrituale eingeführt, die angeblich der künstlerischen Arbeit dienen sollten.
Mehrere Zeugen beschrieben den ehemaligen Direktor als «Guru». Er habe versucht, sexuelle Gefälligkeiten zu erlangen und Sexualität als Kontrollinstrument eingesetzt.
Die Strafuntersuchung betraf vor allem eine ehemalige Mitarbeiterin, die mit 16 Jahren in die Tanzgruppe eingetreten war und als einzige Privatklägerin auftrat. Laut Staatsanwaltschaft existieren jedoch rund 30 übereinstimmende Zeugenaussagen zu ähnlichen Verhaltensweisen.
Ein weiterer Anklagepunkt betraf einen Vorfall aus dem Jahr 2011. Der Beschuldigte soll eine frühere Mitarbeiterin mehrere Minuten lang in einem Raum festgehalten und am Verlassen gehindert haben.
Rekurs angekündigt
Der ehemalige Leiter der Tanzgruppe «Interface» hatte die Vorwürfe während des Prozesses zurückgewiesen und von «Erfindungen» gesprochen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte Berufung an.
