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26. März 2026
Gericht lehnt bedingte Entlassung von Mörder Claude D. ab
Der zu lebenslanger Haft und Verwahrung verurteilte Claude D. verlangte nicht ausdrücklich seine Freilassung, sondern die Aussetzung seiner Strafe zugunsten einer therapeutischen Unterbringung im Genfer Gefängnisspital Curabilis.
In seinem am Donnerstag gefällten Urteil kam das Gericht zum Schluss, dass Claude D. nicht für eine bedingte Entlassung geeignet sei. Unter Berufung auf die verschiedenen Experten, die den Verurteilten begleitet haben, stellten die Richter fest, dass sich sein klinisches Bild in den vergangenen Jahren nicht verbessert habe. Es könne nicht garantiert werden, dass er sich in Freiheit korrekt verhalten würde.
