Nationalrat will Leistungsschutz für Medien auf KI ausweiten
Nicht nur Onlinedienste wie Google und X sollen künftig Urheberrechtsgebühren bezahlen müssen, wenn sie Auszüge aus Zeitungsartikeln anzeigen. Der Nationalrat will ins Leistungsschutzrecht auch Anwendungen von Künstlicher Intelligenz (KI) einbeziehen.
Die grosse Kammer schickte die Vorlage für die Anpassung des Urheberrechts am Montag mit dieser Forderung an den Bundesrat zurück.
Er tat dies auf Antrag der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N). Deren Mehrheit fand, dass die Verwaltung vertieft prüfen solle, wie künstliche Intelligenz (KI) die Funktionsweise von Plattformen und Suchmaschinen verändert und welche Folgen dies auf die Vorlage hat.
Den Auftrag, journalistische und andere urheberrechtlich geschützte Inhalte vor missbräuchlicher Nutzung durch KI-Anbieter zu schützen, hat der Bundesrat bereits. Das Parlament überwies ihm dazu eine Motion von FDP-Ständerätin Petra Gössi (SZ).
Über die Rückweisung zu entscheiden hat nun der Ständerat.
