AfD gewinnt in Eilverfahren um Einstufung als rechtsextrem
Deutschlands Bundesamt für Verfassungsschutz darf die rechtspopulistische Partei AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln.
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Behörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten hat. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung müsse das Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst unterlassen. Dem Eilantrag der AfD sei im Wesentlichen stattgegeben worden.
Die Entscheidung kann in der nächsthöheren Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht für das Bundesland Nordrhein-Westfalen in Münster angefochten werden.
Nach Auffassung des Gerichts liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde sie dadurch «nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann».
Verfassungsschutz hatte AfD als rechtsextremistisch eingestuft
Der Verfassungsschutz hatte die AfD (Alternative für Deutschland) im vergangenen Jahr nach mehrjähriger Prüfung als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Der Verdacht, dass die Partei Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet, teilte der Inlandsgeheimdienst damals mit.
Wenige Monate zuvor hatte die Partei bei der Bundestagswahl vom Februar ihren Stimmenanteil im Vergleich zur vorherigen Wahl auf 20,8 Prozent verdoppelt. Sie stellt damit die zweitstärkste Fraktion im Bundestag in Berlin.
Die AfD reichte eine Klage und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln ein, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Sitz in der westdeutschen Stadt hat. Damit wollte sie dem Bundesverfassungsschutz gerichtlich untersagen lassen, dass er sie als rechtsextremistisch führt, einordnet und behandelt.
Der Verfassungsschutz gab daraufhin zunächst eine sogenannte Stillhalte-Zusage ab. Das bedeutete, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnete.
Neben dem Eilverfahren gibt es ein Verfahren in der Hauptsache. Der Rechtsstreit um die Frage, ob die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden darf, kann sich also noch lange hinziehen.
