Oberstes Gericht in Italien hebt Eternit-Urteil auf
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11. Februar 2026

Oberstes Gericht in Italien hebt Eternit-Urteil auf

Das Oberste Gericht Italiens hat wegen Übersetzungsproblemen ein Urteil zur Eternit-Fabrik in Casale Monferrato aufgehoben. Das Berufungsgericht in Turin hatte den Schweizer Unternehmer Stephan Schmidheiny im April 2025 wegen Asbest-Todesfällen verurteilt.

Das Oberste Gericht in Rom entschied, dass die Richter in Turin das Urteil vom 17. April 2025 in eine Sprache übersetzen müssen, die der Angeklagte versteht – in diesem Fall Deutsch, schrieb die italienische Nachrichtenagentur Ansa. Schmidheinys Sprecherin bestätigte am Abend auf Anfrage von Keystone-SDA das Urteil.

Die Parteien würden danach erneut Gelegenheit für einen Rekurs beim obersten italienischen Gericht erhalten, hiess es. «Eine materielle Beurteilung der Schuld- oder Kausalitätsfragen durch das oberste Gericht ist mit diesem Entscheid nicht verbunden.» Mit dem Entscheid sei die Verurteilung des Schweizer Unternehmers wegen fahrlässiger Tötung von 91 Personen zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten nicht rechtskräftig.

Zivilkläger enttäuscht

Einer der Zivilkläger zeigte sich über den Entscheid des Gerichts «bitter enttäuscht». «Die Verfahren ziehen sich in die Länge, und es besteht die Gefahr, dass viele weitere Fälle verjähren», kommentiert der Verein Sicurezza e Lavoro, einer der Zivilkläger im Prozess um die Todesfälle in Casale Monferrato (Alessandria), die Entscheidung, das Berufungsurteil wegen fehlender Übersetzung aufzuheben.

Der Prozess ist einer von mehreren, die aus der 2004 von der Staatsanwaltschaft Turin eingeleiteten Grossuntersuchung gegen Eternit hervorgegangen sind.

In diesem Fall ging es um Todesfälle, die laut Anklage durch Asbest verursacht wurden, der im Eternit-Werk im piemontesischen Casale Monferrato verarbeitet wurde. In diesem Verfahren wurde Schmidheiny in der Berufung wegen fahrlässiger Tötung für schuldig befunden, obwohl eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung beantragt worden war. In erster Instanz war er zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Schmidheiny sieht sich in Italien seit Jahren mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert. Die Verfahren betreffen den Zeitraum von 1976 bis 1986, als die schweizerische Eternit-Gruppe der Familie Schmidheiny Mehrheitsaktionärin der italienischen Eternit SpA war. In diesem Zeitraum war die Asbestverarbeitung verbreitet. Sie wurde in Italien erst 1992 verboten, sechs Jahre nachdem die Eternit SpA die Produktion eingestellt hatte.