Budapester Bürgermeister wegen Pride-Organisation angeklagt
Politik
28. January 2026

Budapester Bürgermeister wegen Pride-Organisation angeklagt

Die Staatsanwaltschaft in Budapest hat den Oberbürgermeister der ungarischen Hauptstadt, Gergely Karacsony, wegen der Organisierung der Pride-Parade im vergangenen Jahr angeklagt.

Der grün-liberale Politiker habe gegen das Versammlungsgesetz verstossen, weil er zu einer von der Polizei untersagten öffentlichen Kundgebung aufgerufen und diese angeführt habe, hiess es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft für den 5. und 13. Budapester Stadtbezirk.

Die jährliche Budapester Pride war am 28. Juni 2025 mit einer Beteiligung von rund 200.000 Menschen über die Bühne gegangen. Der rechtspopulistische Ministerpräsident Viktor Orban hatte im Zuge einer homophoben Kampagne das Versammlungsgesetz dahingehend geändert, dass er ein polizeiliches Verbot der Veranstaltung erwirken konnte.

Karacsony hatte jedoch die Pride zu einer Veranstaltung der Stadt Budapest erklärt, womit sie nicht mehr unter die Bestimmungen des Versammlungsgesetzes fiel. Die Staatsanwaltschaft, die von Orban-Getreuen kontrolliert wird, leitete dennoch ein Strafverfahren gegen das Stadtoberhaupt ein. Pride-Paraden treten weltweit für die Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, Trans- und queeren Menschen (LGBTQ) ein.

Zugleich will die Behörde einen Prozess vor Gericht vermeiden. Sie beantrage die Verhängung einer Geldstrafe mittels Strafbefehl ohne mündliche Verhandlung, hiess es in der Mitteilung.

«Von einem stolzen Tatverdächtigen wurde ich zu einem stolzen Angeklagten», schrieb Karacsony auf seiner Facebook-Seite. Wer glaube, ihn und die Bürger von Budapest damit von der Verteidigung der Freiheit abhalten zu können, «der irrt sich gewaltig», fügte er hinzu.

Am 12. April stehen in Ungarn Parlamentswahlen an. Umfragen zufolge könnte Orban sie gegen seinen konservativen Herausforderer Peter Magyar verlieren. Dieser hatte sich im Vorjahr mit der Pride nicht offen solidarisiert, zugleich aber betont, dass unter seiner Regierung niemand an der verfassungsmässigen Ausübung der Versammlungsfreiheit gehindert werde.