Beschuldigter in Basler Mordprozess soll weiter therapiert werden
Der 33-jährige Beschuldigte leidet im Rahmen einer paranoiden Schizophrenie an wahnhaft-halluzinatorischem Erleben. Er sei zwar therapieresistent, müsse aber dennoch therapiert werden, sagte der psychiatrische Gutachter am Mittwoch.
«Er ist nicht kurativ behandelbar», sagte der Psychiater. Mit Medikamenten sei wohl «keine deutliche Besserung zu erwarten». Es bleibe noch eine Elektrokrampftherapie zu versuchen, hiess es, wobei man noch nichts zu den Erfolgsaussichten sagen könne.
Man könne den 33-Jährigen laut dem Gutachter aber nicht im üblichen Verwahrungsvollzug führen. Es brauche eine Klinikbehandlung, um überhaupt ein labiles Gleichgewicht aufrechtzuerhalten und weitere Gewalt zu verhindern.
Deshalb empfiehlt der Gutachter gewissermassen eine Verwahrung mit einer stationären Massnahme. «Das ist ungewöhnlich, aber eine Verwahrung kann auch in einer Klinik stattfinden», hielt Gerichtspräsident Dominik Kiener fest.
Angst und Anweisungen
«Es gibt zwei Welten für ihn: die reale Welt und eine wahnhafte Nebenrealität», beschrieb der Gutachter den Zustand der Beschuldigten. In die Nebenrealität seien Elemente aus Fantasy-Welten eingeflochten und er erlebe optische Halluzinationen, erhalte von den Wesen dort Anweisungen und habe teilweise Angst vor ihnen.
Bei den Taten habe sich der Beschuldigte an der Nebenrealität orientiert und an dem Punkt sei die Steuerungsfähigkeit aufgehoben gewesen. «Letztlich ist es Schuld der Erkrankung, nicht die der Angehörigen oder des Beschuldigten», führte der Gutachter dazu aus.
Nebenrealität ist schwer zu ergründen
Aus Sicht des Gutachters habe der Beschuldigte nicht die Fähigkeit, diese Nebenrealität plastisch zu beschreiben und bleibe immer vage. Es bestehe eine Diskrepanz zwischen dem theoretischen Wissen des 33-Jährigen und seiner «bestenfalls brüchigen» Krankheitseinsicht. Zudem ziehe er sich diesbezüglich auch wegen der autistischen Komponente seiner Erkrankung zurück.
«Ich kann mich dieser Nebenwelt annähern, aber wenn er keinen Einblick bietet, kann ich nicht sagen, was sein Handeln motiviert», hielt der Gutachter fest.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, im August 2024 am Nasenweg in Basel eine 75-jährige Frau mit einem Messer getötet zu haben. Er hatte bereits im Jahr 2014 in der gleichen Nachbarschaft zwei Menschen getötet. Weil er sich bei der Tat im vergangenen Jahr trotz dem vergangenen Doppelmord auf dem Freigang von der Psychiatrie befand, sorgte der Fall für grosses öffentliches Aufsehen.
