EGMR verurteilt Russland für Vorgehen gegen Nawalny-Netzwerk
Politik
16. December 2025

EGMR verurteilt Russland für Vorgehen gegen Nawalny-Netzwerk

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen seines grossangelegten Vorgehens gegen den mittlerweile gestorbenen Kremlkritiker Alexej Nawalny und sein Umfeld verurteilt.

Die koordinierten Massnahmen der russischen Behörden verletzten etwa die Menschenrechte auf Achtung der Privatsphäre, Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit, entschieden die Richterinnen und Richter in Strassburg einstimmig.

Die 139 Beschwerdeführer, zu denen Einzelpersonen und Organisationen gehören, wurden dem Gerichtshof zufolge ab 2019 zum Ziel gleichzeitiger administrativer und finanzieller Massnahmen der russischen Behörden. Es ging demnach um Massendurchsuchungen in Wohnungen und Büros, die Beschlagnahme von Eigentum, das Einfrieren von Bankkonten und die Einstufung der von Nawalny gegründeten Stiftung für die Bekämpfung der Korruption (FBK) als «ausländischer Agent».

Antikorruptions-Stiftung deckte zahlreiche Skandale auf

Die Organisation legte zahlreiche Korruptionsskandale ranghoher russischer Politiker offen, darunter auch von Kremlchef Wladimir Putin. In Russland ist sie inzwischen als extremistisch verboten. Nawalny starb im vergangenen Jahr im russischen Straflager.

Der Menschenrechtsgerichtshof bewertete die Massnahmen Russlands als «Teil eines konzertierten Vorgehens beispiellosen Ausmasses», das darauf abgezielt habe, das organisierte demokratische Oppositionsumfeld um Nawalny zu beseitigen. Die offiziellen Begründungen der Behörden, etwa der Kampf gegen Geldwäsche oder Extremismus, seien nicht bewiesen und dienten als Vorwand zur Zerschlagung unabhängiger politischer und zivilgesellschaftlicher Strukturen.

Der Gerichtshof sprach den Beschwerdeführern, darunter Nawalnys Antikorruptions-Stiftung selbst, Beträge zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro zu, hauptsächlich für immaterielle Schäden. Dass sie das Geld tatsächlich bekommen, ist jedoch unwahrscheinlich: Russland erkennt Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs nicht an.