Vom Foltergeständnis zum Beweisverfahren
In der Alten Eidgenossenschaft ist insbesondere das Aufziehen an den auf dem Rücken gebundenen Händen als Foltermethode weit verbreitet. Bild: Illustration aus Diebold Schilling, Luzerner Chronik, 1513
Ausserschwyz
20. November 2025

Vom Foltergeständnis zum Beweisverfahren

Mit der Helvetischen Republik beginnt 1798 ein neues Kapitel der Strafjustiz: Geständnisse dürfen nicht mehr durch Folter erzwungen werden, Beweise rücken ins Zentrum der Verfahren.