Regierung kassiert Bewilligung für ARA-Erneuerungsprojekt
Die Türme für die Schlammbehandlung der ARA Höfe sind sanierungsbedürftig. Bild: zvg
Ausserschwyz
11. July 2025

Regierung kassiert Bewilligung für ARA-Erneuerungsprojekt

Rafael Muñoz

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat dem Abwasserverband Höfe eine zuvor erteilte Baubewilligung für das Erneuerungsprojekt der Abwasserreinigungsanlage (ARA) entzogen. Der Entscheid folgte, nachdem der Gemeinderat Freienbach und das kantonale Amt für Raumentwicklung als vorherige Instanzen das Gesuch des Abwasserverbands vom 7.Februar 2023 bewilligt hatten. Dem waren jeweils Einsprachen von Umweltverbänden und mehreren Privatpersonen vorausgegangen, die abgewiesen worden waren. Auch das für die Prüfung der Unterlagen zuständige Amt für Umwelt und Energie (AfU) hatte grünes Licht gegeben. Die Einsprachen wurden jedoch erneut weitergezogen.

Nun heisst der Regierungsrat die Beschwerden gut und zieht die Bewilligung zurück, und zwar aus einem anderen als in den Einsprachen gel-tend gemachten Grund: dem Schutz des Grundwassers im Gewässerschutzbereich Au.

AV Höfe versteht die Welt nicht

Der Abwasserverband Höfe zeigt sich überrascht und reagiert mit Unverständnis. In einer Medienmitteilung vom 7.Juli (siehe unten) kritisiert er, dass die Begründung in keinem Zusammenhang mit den Einsprachen stehe. Zudem treffe die «plötzliche» Praxisänderung bei der Bewilligung von Bauten unter dem Grundwasserspiegel nun eine dringend notwendige Infrastruktur der öffentlichen Hand, für die Ausnahmebewilligungen möglich sein müssten (siehe auch Inter-view rechts). Ferner habe ein Gutachten ergeben, dass gar kein Grundwasserdurchfluss besteht. Der Regierungsrat verlangt jedoch Ersatzmassnahmen, um eben den Grundwasserdurchfluss zu 100Prozent wiederherzustellen. Dies wäre, neben dem Bestandesschutz, eine Voraussetzung für eine Ausnahmebewilligung.

Praxisänderung verunsichert

Die strengere Bewilligungspraxis für Bauten unterhalb des Grundwasserspiegels im Gewässerschutzbereich Au, vom AfU in einem Schreiben vom 14.Mai angekündigt, verunsichert. Die Gemeindepräsidenten von Lachen und Altendorf beschwerten sich öffentlich (Ausgabe vom 11. Juni). Der Regierungsrat und Vorsteher des Umweltdepartements, Sandro Patierno, verwies jedoch darauf, dass dies eigentlich nichts Neues sei. Bauten unter dem Grundwasserspiegel im Gewässerschutzbereich Au seien grundsätzlich verboten, wofür sensibilisiert werden solle. Auch Peter Inhelder, Amtsvorsteher des AfU, bestätigt auf Nachfrage, dass der Entscheid nichts mit der Praxisänderung zu tun habe.

Amt für Umwelt unter Druck

«Das ist unglücklich gelaufen», lässt er sich entlocken, obwohl er eigentlich gar nichts sagen dürfte. Die AV Höfe hat den Entscheid des Regierungsrats ans Verwaltungsgericht weitergezogen, somit ist dies ein laufendes Verfahren, zu dem er sich nicht äussern darf. Grundsätzlich sei seine Behörde «sehr baufreundlich» und lösungsorientiert. Der Druck sei durch ein Bundesgerichtsurteil gestiegen, dem Grundwasserschutz noch mehr Gewicht beizumessen. Der Regierungsrat wiederum sei verpflichtet, alle Aspekte des öffentlichen Rechts zu beurteilen, auch wenn in diesem Fall das Grundwasser kein Thema der Beschwerdeführer war. Klar ist für Inhelder aber auch, dass die Anlage zwingend erneuert werden muss. Nun muss wohl der Entscheid des Verwaltungsgerichts abgewartet werden. Das kostet Zeit und Geld.

Die Vergabepraxis bei Bauten unter dem Grundwasserspiegel sorgt erneut für Unmut. Das Erneuerungsprojekt für die ARA Höfe ist durch einen Beschluss des Regierungsrats vorerst blockiert. Was ist da los?