Die Pluralinitiative Feusisgarten ist gültig
Das historische Gebäude soll nicht von einem überdimensionierten Neubau erdrückt werden. Bild: Archiv
Ausserschwyz
13. June 2025

Die Pluralinitiative Feusisgarten ist gültig

Der Gemeinderat Feusisberg hat die Pluralinitiative «Schutz des Feusisgartens und seiner Einbettung in die Landschaft » für gültig erklärt. Die kantonale Vorprüfung des Amts für Raumentwicklung ergab in allen Punkten die rechtliche Zulässigkeit. Die von der Feusisgarten AG vorgebrachten Einwände wurden zurückgewiesen. «Wir freuen uns sehr über diese Entscheidung. Damit können die Stimmbürger über die Begrenzung des Neubauvolumens in der Spezialzone Feusisgarten abstimmen», sagt Siegfried Hettegger, der Präsident IG Pro Feusisgarten.

Anlass für unsere Initiative war der aktuelle Gestaltungsplan mit einem gemäss IG überdimensionierten Bauprojekt, mit dem das historische Gebäude erdrückt und das Landschaftsbild zerstört würde. «Allein schon die Ausnützungsziffer ist abgeschätzt etwa dop-pelt so hoch wie beim Hotel Panorama », verdeutlicht Hettegger.

Einsprache gegen Ortsplanrevision

In der aktuell aufgelegten Ortsplanrevision soll die Touristik-Spezialzone Feusisgarten zu einer faktischen Mischzone mit max. 20 Prozent Wohnungsanteil umgewandelt werden. Der Gestaltungsplan sieht jetzt schon einen Anteil von 20 Prozent für «Wohnungen mit Erstwohnsitznahme» vor, was umstritten ist, weil es sich um eine Inselbauzone ausserhalb der dauerhaften Siedlungsbegrenzung handelt und das Baureglement nur eine touristische Nutzung vorsieht. Hetteger dazu: «Offenbar soll mit der Ortsplanrevision die Wohnnutzung im Gestaltungsplan nachträglich legitimiert werden.»

Die Pluralinitiative der IG richte sich gegen die überrissene Grösse des Projektes. Der Wohnungsanteil animiere zu möglichst grossem Bauen. «Wir werden deshalb Einsprache gegen die Umwandlung der Touristik-Zone in eine faktische Mischzone mit Wohnnutzung erheben», sagt der IG-Präsident und ruft die Bevölkerung dazu auf, Einsprache zu erheben, und verweist dafür auf die Webseite www.feusisgarten. ch, wo eine Vorlage zu finden sei. Denn: «Im Rahmen der Auflage Ortsplanrevision kann jedermann Einsprache erheben.» (red)

Es kommt zur Abstimmung. Zudem ruft die IG Pro Feusisgarten zur Einsprache gegen die Ortsplanung auf.