Anträge der Staatsanwaltschaft
Die Schwyzer Staatsanwaltschaft beschuldigt die drei Rumänen des versuchten Diebstahls und des Hausfriedensbruchs.
Sie fordert für die erste Beschuldigte eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 30 Franken, insgesamt 2910 Franken. Drei Tagessätze gelten durch erstandene Haft als geleistet. Auch für die zweite Beschuldigte fordert sie eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 30 Franken – allerdings bedingt, mit einer Probezeit von zwei Jahren – sowie eine Busse von 750 Franken. Zwei Tagessätze gelten durch erstandene Haft als geleistet. Der dritte Beschuldigte soll 150 Tagessätze zu 30 Franken leisten, drei Tage gelten durch erstandene Haft als geleistet. Die Strafe fällt höher aus, weil ihm noch vorsätzliche grobe Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit zur Last gelegt wird.
Alle drei sollen für fünf Jahre des Landes verwiesen werden.
Ihre Barschaft wurde beschlagnahmt und sei im Fall einer Verurteilung an Geld-strafe respektive Busse anzurechnen. (fko)