Ausserschwyz, no bild
5. June 2025

CO₂-Verordnung: Regierung für Änderungen

Bis Anfang Woche war die nationale Teilrevision der CO2-Verordnung in der Vernehmlassung. Nach der Ablehnung der Totalrevision des CO2-Gesetzes in der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 fehlen der Schweiz die rechtlichen Grundlagen, um die mit dem Übereinkommen von Paris eingegangenen internationalen Verpflichtung zum Klimaschutz einzuhalten. Die vorgeschlagene Gesetzesrevision regelt Ziele und Massnahmen bis 2030 und soll die vom Parlament in der Winter-session 2021 beschlossene Verlängerung rechtzeitig auf 2025 ablösen. Die Gesetzesrevision wurde am 15. März 2024 vom Parlament verabschiedet. Die Schwyzer Regierung begrüsst die gemachten Änderungen der Verordnung, wie es in ihrer Vernehmlassungsantwort heisst. Die vorgesehenen Massnahmen tragen dazu bei, die Treibhausgasemissionen in der Schweiz weiter abzusenken – bis 2030 gegenüber 1990 um rund 37 Prozent. Die verbleibenden Verminderungsleistungen sollen im Ausland erbracht werden. Dies erfolgt über die Kompensationspflicht für die Importeure fossiler Treibstoffe. Der Kompensationssatz wird dementsprechend angepasst. «Falls die Treibhausgasemissionen nicht genügend absinken, so könnte der Bund gestützt auf Artikel 4 Absatz 5 des CO2-Gesetzes subsidiär die notwendigen internationalen Bescheinigungen erwerben », wie es im Erläuterungsbericht des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) heisst. (mri)