Nach Gülle-Verschmutzung in Jona erhält Bauer nun die Quittung
Hier geschah es: Einige Tage nach dem Gülle-Unfall war am Lattenbach in Jona mit blossem Auge nichts mehr zu sehen. Bild: Markus Timo Rüegg
Region
13. May 2025

Nach Gülle-Verschmutzung in Jona erhält Bauer nun die Quittung

Christine Schibschid

Es war nicht die erste Verschmutzung mit Gülle am Lattenbach in Jona: Am Nachmittag des 8.Novembers 2024 geht bei der Polizei die Meldung ein, dass bei der Tägernaustrasse Gülle in das Gewässer laufe. Polizei, 14 Einsatzkräfte der Feuerwehr sowie Mitarbeitende der Fischereiaufsicht und des kantonalen Umweltschadendienstes rücken aus und versuchen, Schlimmeres zu verhindern. Der aufgebotene Fischereiaufseher stellt tote Fische und Kleinstlebewesen fest. Eine nahe Trinkwasserfassung muss aus Sicherheitsgründen zeitweise abgestellt werden. Die Polizei informiert zwei Tage später in einer Medienmitteilung über die Verschmutzung. Der Bauer, der für den Unfall verantwortlich sein soll, bekam nun Post von der Staatsanwaltschaft. Per Strafbefehl wurde er wegen fahrlässiger Vergehen gegen das Gewässerschutz- und das Umweltschutzgesetz sowie wegen fahrlässiger Tierquälerei schuldig gesprochen.

Wie es im Strafbefehl heisst, hatte er am besagten Tag gegen 16.30 Uhr bis zu 60 Kubikmeter Gülle ausgebracht. Angesichts der Neigung und der Wassersättigung des Bodens war das zu viel, wie die Staatsanwaltschaft schreibt. Demnach hätte das Feld höchstens 20Kubikmeter Gülle vertragen. Der Bauer habe mehr als das Doppelte der Jauche ausgebracht, die gemäss landwirtschaftlicher Praxis angemessen gewesen wäre, schreibt die Staatsanwaltschaft. Der Boden habe die Gülle nicht aufnehmen können. Sie sei oberirdisch über eine Strasse in einen Entwässerungsgraben geflossen. Über diesen gelangte die Jauche dann in den Bach. Dieser wurde laut Strafbefehl «erheblich verunreinigt». Mehrere Fische und Kleinstlebewesen seien qualvoll verendet.

Der Landwirt hätte feststellen müssen, dass der Boden die Gülle nicht aufnehmen konnte und sich sichtbare Jauchepfützen bildeten, schreibt die Staatsanwaltschaft. Er habe pflichtwidrig unvorsichtig und fahrlässig gehandelt. Wie aus dem Strafbefehl hervorgeht, bemühte er sich, nachdem er von der Gewässerverschmutzung erfahren hatte, aber immerhin um Schadensbegrenzung.

Die Staatsanwaltschaft verhängt eine bedingte Geldstrafe von 3200 Franken gegen den Mann, die er aber nur bezahlen muss, wenn er in den nächsten zwei Jahren erneut auffällt. Definitiv fällig ist eine Busse von 500 Franken. Obendrauf kommen 650 Franken Verfahrenskosten. Insgesamt muss der Bauer also 1150 Franken überweisen. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Er könnte ihn noch anfechten.

Immer wieder der Lattenbach

Bereits im Januar 2018 war am Curtiberg Gülle in den Bach gelangt. Ein Bauer hatte sie aus einem übervollen Silo abgelassen. Der verantwortliche Landwirt musste damals 1000 Franken Busse und mehrere Hundert Franken Verfahrenskosten bezahlen. Ausserdem wurde eine bedingte Geldstrafe von 1200 Franken ausgesprochen.

Ein leichtes Leben haben Fische im Lattenbach offenbar schon länger nicht mehr. Bereits im Jahr 2004 wurde über ein grosses Fischsterben in dem Gewässer bei Ermenswil berichtet. 3000 Forellen wurden demnach vergiftet. Die Ursache war damals offenbar ein Leck an verlegten Güllerohren.

Nicht genug: Im Mai 2023 pumpte ein 21-Jähriger in Jona rund vier Stun-den lang Wasser aus dem Lattenbach, um einen Pool zu befüllen. Er bekam einen Strafbefehl wegen Übertretung des Gewässerschutzgesetzes.

Vor einigen Monaten sorgte eine Gülle-Verschmutzung mit Fischsterben am Lattenbach in Jona für Schlagzeilen. So teuer wird es nun für den verantwortlichen Bauern.