Nach Hype in den sozialen Medien: Am Muttenchopf darf nicht mehr gezeltet werden
Alexia Beccaletto
Eine Nacht unter dem freien Sternenhimmel verbringen, hoch über dem Limmerensee: Das gehört vorläufig der Vergangenheit an. Zumindest darf man am Muttenkopf ab diesem Jahr nicht mehr wild zelten oder biwakieren. Und auch Video-Drohnen dürfen nicht mehr über den Limmerensee schweben oder fliehendem Steinwild hinterherjagen. Die Gemeinde Glarus Süd bestätigt auf Anfrage, dass das Mitte Januar im Amtsblatt publizierte Verbot nun rechtskräftig ist. Das Ziel des Verbots: Das Wild und die Vegetation sollen vor den Touristenmassen geschützt werden.
Warum braucht es überhaupt ein Camping-Verbot?
Das Bild ging international durch die Medien: Am Muttenchopf reihte sich bis im letzten Jahr teilweise ein Zelt an das nächste. Wildcamperinnen und Wildcamper haben aber bei verschiedenen Interessengruppen für Unmut gesorgt. Da sind erst einmal die Tiere: Der Dauerbetrieb in den Sommermonaten sorge dafür, dass die Munggen vermehrt verhungern, wie der Wildhüter Sämi Gantner erklärte.
Das ist auch der Gemeinde ein Dorn im Auge. Ausserdem werde auch die Vegetation durch die Masse an Touristen in Mitleidenschaft gezogen, ergänzte damals Gemeinderat Stefan Maduz. Dies seien vor allem spontane Leute, die sich in der Natur nicht immer auskennen würden und nicht wüssten, welche Auswirkungen ihr Verhalten auf das Wild und die Pflanzenwelt habe.
Mehraufwand und Mehrkosten
Die Hüttenwartin der Muttseehütte fand sich derweil in der Rolle der unfreiwilligen Zeltplatzwartin wieder. Sie verdiene an den meisten Campern nichts. Da aber einige ihren «Güsel» einfach dort liessen, habe sie gleichzeitig nicht nur einen Mehraufwand, sondern auch Mehrkosten, wie sie letzten Sommer verriet. Selbst die Tourismusorganisation hielt es für richtig, dass man Tiere und Pflanzen an Hotspots wie dem Muttenchopf schützt. Visit Glarnerland- Chef Fridolin Hösli sagte letzten Herbst: «Wo der Tourismus einen zu negativen Einfluss auf die Natur und die Tierwelt hat, ist es notwendig, zu handeln.» Denn am Ende des Tages seien Natur und Tiere unser Kapital.
Das Verbot geht auf ein Verfahren am Kantonsgericht zurück, das auf Antrag der Gemeinde Glarus Süd und der Grundeigentümerin, der Axpo, eröffnet wurde. Zwar wurden dagegen Einsprachen eingereicht, diese haben jedoch laut Fritz Weber, Leiter des Departements Gesellschaft und Sicherheit, keine aufschiebende Wirkung. In anderen Worten: Es ist grundsätzlich verboten, am Muttenchopf zu campieren, zu biwakieren oder Drohnen fliegen zu lassen.
Einsprachen ohne Wirkung
Für die Personen, die Einsprachen erhoben haben, ist das Verbot jedoch vorerst nicht gültig. Die Gemeinde kann nun entscheiden, ob sie diese von der Regelung ausnimmt oder ob sie gerichtlich eine Ausweitung des Verbots auf die Einsprechenden erwirken möchte.
Eine Stellungnahme dazu, wie die Gemeinde weiter vorgehen will, gibt Weber nicht ab. «Das ist auch nicht weiter wichtig», sagt er.
Posen ja, campieren nein: Die Gemeinde Glarus Süd und die Axpo verbieten Wildcampen am Muttenchopf – trotz einiger Einsprachen. Was ist der aktuelle Stand der Dinge?
«Wo der Tourismus einen zu negativen Einfluss auf die Natur und die Tierwelt hat, ist es notwendig, zu handeln.»
Fridolin Hösli
Geschäftsführer Visit Glarnerland