Hier sehen Sie vier Geisterfahrer und ihre lebensgefährlichen Manöver
Auf der Seestrecke der Walenseeautobahn haben sich in der zweiten Jahreshälfte 2024 mehrere Autofahrerinnen oder Autofahrer entschlossen, in die falsche Rich-tung zu fahren. Sie waren in Richtung Zürich unterwegs, wendeten in Notnischen und fuhren dann in Richtung Chur weiter. Das Bundesamt für Strassen hat deshalb im Winter in den Notnischen Wendeverbotstafeln montiert. Dass man auch einfach in die verkehrte Richtung in die Autobahn einbiegen kann, zeigen Vorfälle vom Herbst des vergangenen Jahres. Vier Geisterfahrerinnen und Geisterfahrern sind von der Glarner Staatsanwaltschaft saftige Geldstrafen auferlegt worden. Ausserdem mussten sie ihr Billett für mindestens drei Monate abgeben.
Unter den Augen der Polizei
Am Nachmittag des 13.Augusts 2024 war ein 53-jähriger Mann aus dem Kanton St.Gallen von Weesen her bereits auf Glarner Boden in Richtung Autobahn unterwegs. Eigentlich hätte er in Richtung Chur auf die Autobahn einbiegen wollen, erwischte aber die aus seiner Perspektive frühere Einfahrt in Richtung Zürich. Der Fahrer bemerkte seinen Irrtum, noch bevor er die Autobahn erreicht hatte, hielt auf der Einfahrt an und fuhr auf dem Pannenstreifen rückwärts zurück auf die Flechsenstrasse.
Der Autofahrer hat vielleicht nicht daran gedacht, dass er sein illegales Manöver gleich neben dem Stützpunkt Biäsche der Glarner Kantonspolizei vollführt. Wie die Kantonspolizei erklärt, ist er denn auch sozusagen in die Fänge einer Patrouille geraten, die ihn beobachtet hat. Die Glarner Staatsanwaltschaft wertet das Manöver des Fahrers als gleich mehrfache grobe Verletzung der Verkehrsregeln. Denn der Mann sei auf dem Pannenstreifen rückwärtsgefahren und habe eine Sperrfläche überquert. Die Staatsanwaltschaft spricht eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen – also in der Höhe eines monatlichen Nettoeinkommens – bei einer Probezeit von vier Jahren aus. Ausserdem muss der Mann eine Busse von 900 Franken und Gebühren in der Höhe von 650 Franken bezahlen. Für wie lange dem Autofahrer der Ausweis entzogen worden ist, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. Dies ist jeweils Sache des Strassenverkehrsamtes und dessen Daten sind nicht öffentlich. Bei einer groben Verletzung der Verkehrsregeln wird aber zusätzlich zur Strafe der Führerausweis zwingend für mindestens drei Monate entzogen.
Rückwärtsfahren auf Autobahn
Am 2.Oktober 2024 war ein 39-jähriger Lastwagenchauffeur aus dem Appenzellischen nachmittags aus Richtung Zürich mit Ziel Glarnerland unterwegs. Er übersah aber in Niederurnen die Ausfahrt in Richtung Autobahnzubringer. Anstatt nun bis zur Ausfahrt Weesen weiterzufahren, hielt der Chauffeur auf dem Pannenstreifen der Autobahn an und fuhr dann 80 bis 100 Meter rückwärts. «Auf der Autobahn herrschte zu diesem Zeitpunkt ein reges Verkehrsaufkommen», heisst es im Strafbefehl der Glarner Staatsanwaltschaft. Der Lastwagen behinderte auf seiner Rückwärtsfahrt mehrere Autofahrerinnen und Autofahrer, die auf den Zubringer abbiegen wollten. Sie hätten bremsen oder ausweichen müssen, so die Staatsanwaltschaft. Auf einem Bild einer Überwachungskamera sind zwei Autos zu sehen, die durch den Lastwagen mutmasslich behindert worden sind.
Die Staatsanwaltschaft qualifiziert das Verhalten des Chauffeurs als mehrfache grobe Verletzung der Verkehrsregeln. Sie bestraft ihn mit einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen bei einer Probezeit von zwei Jahren. Ausserdem muss der Chauffeur eine Busse von 500 Franken und 650 Franken Gebühren bezahlen.
Wendemanöver auf Zubringer
Eine Woche später, am 9. Oktober 2024, war eine 74-jährige Glarnerin vor dem Mittag auf dem Autobahnzubringer kantonsauswärts unterwegs. Anstatt dann entweder in Richtung Zürich oder Chur auf die Autobahn zu fah-ren, hat sie den Weg auf die linke Fahrspur in Richtung Autobahnabfahrt gewählt. Dabei hat sie die ausgezogene Sicherheitslinie überquert. Offenbar bemerkte die Frau dann ihren Irrtum und sie versuchte, auf der Autobahnabfahrt zu wenden. Dabei blockierte sie querstehend die Abfahrt, und ein Lastwagenchauffeur, der aus Richtung Zürich auf den Zubringer fahren wollte, musste eine Vollbremsung einleiten. Eine Überwachungskamera hat das Geschehen dokumentiert. Für die Glarner Staatsanwaltschaft ist das Verhalten der Frau eine mehrfache grobe Verletzung der Verkehrsregeln. Sie listet vier Regelverletzungen auf: unerlaubtes Abbiegen, unerlaubtes Wenden, Fahren in verbotener Richtung und Überfahren der Sicherheitslinie. Die Staatsanwaltschaft bestraft die Autofahrerin mit einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen bei einer Probezeit von zwei Jahren. Ausserdem muss die Frau eine Busse von 7200 Franken und Gebühren von 650 Franken bezahlen.
Die falsche Einfahrt
Gut zwei Wochen später wählte eine 75-jährige Autofahrerin aus dem Kanton Glarus einen falschen Weg. Sie war am Nachmittag von Oberurnen her in Richtung Weesen unterwegs. Bei der Überführung über den Zubringer bog sie zu früh nach links ab und fuhr in verkehrter Richtung auf die Abfahrt aus Richtung Autobahn. Offenbar bemerkte sie dann ihren Fehler und hielt am – aus ihrer Sicht – rechten Strassenrand an, noch bevor sie den Zubringer erreichte. Was weiter geschah, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor, aber offenbar hat jemand die Polizei gerufen. Die Staatsanwaltschaft spricht eine bedingte Strafe von 50Tagessätzen aus bei einer Probezeit von zwei Jahren. Ausserdem muss die Frau eine Busse von 600 Franken und 650 Franken Gebühren bezahlen. Und auch in diesem Fall gilt: Der Ausweis war für mindestens drei Monate weg.
Die illegalen Manöver sind jeweils ohne Schaden ausgegangen, aber sie hätten böse enden können.
Vier Geisterfahrerinnen und Geisterfahrer auf der Autobahn müssen ihren Ausweis abgeben.
Bei grober Verletzung wird zusätzlich zur Strafe der Führerausweis entzogen.