Bleifrei und mit Schalldämpfern jagen
Das revidierte Jagdgesetz des Bundes hat auch Auswirkungen auf den Kanton Schwyz.
Der Bundesrat setzte das revidierte Jagdgesetz per 1. Februar in Kraft. Die Revision der Jagdverordnung bedeutet für den Kanton Schwyz konkret, dass die jährlichen Jagdvorschriften künftig in verschiedenen Punkten angepasst werden können. Wie der Schwyzer Regierungsrat Sandro Patierno auf Anfrage sagt, werden alle Anpassungen der Schwyzer Jagd auf die neue Jagdverordnung des Bundes in der Jagdkommission im Frühjahr behandelt. «Den Schwyzer Jägerinnen und Jägern wird frühzeitig kommuniziert, um Klarheit darüber zu schaffen, welche Regelungen für die Jagd im Jahr 2025 gelten.» Möglich ist, dass der Einsatz von Schalldämpfern unter bestimmten Bedingungen erlaubt wird. Schalldämpfer für Kugelgewehre sind aus Gründen des Gehörschutzes schon in vielen Kantonen üblich – in Schwyz sind sie noch verboten. In unmittelbarer Nähe der Schussabgabe wird der Schall durch den Schalldämpfer zwar vermindert, der Schuss ist aber etwas entfernt vom Schützen immer noch laut und sehr gut hörbar. Weniger gut hörbar wäre Unterschallmunition, doch Munition, deren Projektile eine Mündungsgeschwindigkeit unter Schallgeschwindigkeit aufweisen, sind verboten. Spätestens ab dem 1. Januar 2030 ist im Kanton Schwyz die bleihaltige Jagdbüchsen- Munition (Kugel) untersagt, und Drohnen für Jagdzwecke sind verboten.
Wildschweine und Herdenschutz
Das Nachtjagdverbot des Bundes im Wald – mit Ausnahme der Passjagd auf Raubwild wie Fuchs, Dachs und Marder – hat für die Schwyzer Jägerinnen und Jäger keine Auswirkung. Das Nachtjagdverbot wird durch den Bund aufgrund der Wildschweine eingeführt, damit diese lernen, sich in der Nacht im Wald aufzuhalten und sich so weniger an den landwirtschaftlichen Kulturen zu schaffen machen.
Der Herdenschutz wurde konkretisiert. «Es ist nun klar geregelt, dass der Kanton Schwyz für den Einsatz von Herdenschutzhunden verantwortlich ist, während der Bund die Überprüfung der Einsatzbereitschaft der Hunde übernimmt», so Patierno. «Der Kanton kann in diesem Fall alle Herdenschutzhunde zulassen, welche der Herdenschutzrasse angehören.»